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Forum / Allgemeines

Sonderurlaub  

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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo, weiß jemand, wie das mit Sonderurlaub ist im Todesfall von einem angeheirateten Partner? Haben die Kinder Recht auf die 3 Tage frei, wenn der Stiefvater verstorben ist?


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dirkangela
954 Messages

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19 Jahren  ago  

Soweit ich das weiß, sogar bei eheänlicher Gemeinschaft.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Beim Tod des Ehepartners oder eines Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades (Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegertochter oder -sohn) sind 3 Tage vorgesehen.

Beim Tod eines Verwandten oder Verschwägerten zweiten Grades (Großeltern des Arbeitnehmers oder seines Ehepartners, Enkel, Geschwister, Schwager und Schwägerin) ist 1 Tag vorgesehen.

Die Broschüren-Reihe „AK informiert“ 2004-2: Die gesetzlichen Urlaubsregelungen http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=989