Hallo, weiß jemand, wie das mit Sonderurlaub ist im Todesfall von einem angeheirateten Partner? Haben die Kinder Recht auf die 3 Tage frei, wenn der Stiefvater verstorben ist?
Beim Tod des Ehepartners oder eines Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades (Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegertochter oder -sohn) sind 3 Tage vorgesehen.
Beim Tod eines Verwandten oder Verschwägerten zweiten Grades (Großeltern des Arbeitnehmers oder seines Ehepartners, Enkel, Geschwister, Schwager und Schwägerin) ist 1 Tag vorgesehen.
Die Broschüren-Reihe „AK informiert“ 2004-2: Die gesetzlichen Urlaubsregelungen http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=989