Hallo, weiß jemand, wie das mit Sonderurlaub ist im Todesfall von einem angeheirateten Partner? Haben die Kinder Recht auf die 3 Tage frei, wenn der Stiefvater verstorben ist?
INFO FLASH
Der Diesel wird wieder teurer
Beim Tod des Ehepartners oder eines Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades (Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegertochter oder -sohn) sind 3 Tage vorgesehen.
Beim Tod eines Verwandten oder Verschwägerten zweiten Grades (Großeltern des Arbeitnehmers oder seines Ehepartners, Enkel, Geschwister, Schwager und Schwägerin) ist 1 Tag vorgesehen.
Die Broschüren-Reihe „AK informiert“ 2004-2: Die gesetzlichen Urlaubsregelungen http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=989