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Forum / Allgemeines

Sohn hat Lehrstelle gekündigt bekommt er noch Kindergeld?  

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Tabita1962
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18 Jahren  ago  

Mein Sohn hat heute in beiderseitigen Einverständnis mit dem Arbeitgeber seine Lehrstelle gekündigt, weil man es ihm nahegelegt hat.Er ist 18 Jahre alt. Meine Frage: Bekomme ich jetzt noch Kindergeld für ihn? Er will sich eine andere Lehrstelle suchen oder ggf. sein Abitur nachholen. Das Problem: er hat einen Kredit von 7000 Euro aufgenommen und das Konto in einer Höhe von 200 Euro überzogen, aber keinerlei Einkünfte mehr. Wenn jetzt auch noch das Kindergeld gestrichen wird, habe ich ein grosses finanzielles Problem. LG -Claudia Z.-


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Tabita1962
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18 Jahren  ago  

Sorry...ein kleiner Tippfehler...das Konto ist 2000 Euro überzogen.....


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Liquiditätsprobleme haben natürlich nichts mit dem rechtlichen Anspruch auf Kindergeld zu tun. Aber bei Übergangszeiten zu einer neuen Ausbildung sollte im Grunde ein Anspruch bestehen. Man muss sich deswegen umgehend mit der Kindergeldkasse in Verbindung setzen, bzw. dorthin gehen und die Sache klären.


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Soleil
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18 Jahren  ago  

in meinen augen hat ER ein grosses finanzielles problem, er ist 18...

schlimmstenfalls soll er sich nach einer zeitarbeit umsehen, die vermitteln auch ungelernte - habe ich früher auch gemacht. ist nicht so verkehrt.

sun


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

"Für alle volljährigen Azubis, denen aufgrund ihres Einkommens das Kindergeld gestrichen wurde, gibt es jetzt neue Hoffnung!

Bisher galt: Hatten volljährige Azubis ein Einkommen über 8600 Euro (7680 Euro Einkommen plus 920 Werbekostenpauschale), erlosch der Kindergeldanspruch der Eltern, die das Kindergeld dann nicht mehr an die Auszubildenden weitergeben konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass nicht mehr zwingend das Bruttoeinkommen des Azubis als Einkommen gewertet werden muss: In Zukunft können die abgeführten Sozialabgaben vom Einkommen abgezogen werden!

Das bedeutet zum Beispiel: Ein Azubi mit einem Einkommen von mehr als 717 Euro lag bis jetzt über der Einkommensgrenze. Aber dieser Azubi führt im Jahr zirka 1800 Euro Sozialabgaben ab, die in Zukunft nicht mehr zwingend angerechnet werden müssen. Wenn man diese Sozialabgaben nicht auf das Einkommen anrechnet, liegt der Azubi mit seinem Einkommen weit unterhalb der Grenze und der Kindergeldanspruch der Eltern bleibt bestehen!

Unser Tipp: Alles Azubis, deren Eltern in den letzten vier Wochen einen ablehnenden Kindergeldbescheid erhalten haben, sollten gemeinsam mit ihren Eltern innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einlegen! Bei Fragen wendet euch bitte an die zuständige Gewerkschaft!. Mehr Details auch hier."

http://www.doktor-azubi.de/UNIQ115761892119567/doc118724A.html


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Die DGB-Jugend hat 2001 eine Studie zur Verschuldungssituation Auszubildender durchgeführt.

Ergebnis:

34,6% der Auszubildenden in München haben Schulden. 26,6% waren mit über 1.000 € verschuldet.

http://www.doktor-azubi.de/UNIQ115761892119567/doc126780A.html