Hallo,
habe da mal eine Frage, die vielleicht auch andere betrifft. Ich arbeite in Luxemburg, habe auch andere Einkünfte, die in D versteuert werden müssen(dann mit dem entsprechenden Steuersatz des Progressionsvorbehalts). Lebe getrennt und zahle einen Haufen Unterhalt (für Frau und Kinder). In Luxemburg kann ein Teil dieses Unterhaltes als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wie ist das bei den übrigen Einkünften in D, kann ich hier ebenso den Unterhalt (für die Ex-Frau) von den Einkünften abziehen, die damit natürlich genullt werden? Gibt es jemanden, der damit Erfahrung hat?