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Forum / Allgemeines

Sind Unterhaltszahlungen Sonderausgaben in D, wenn ich in Lux arbeite?  

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DocHoliday
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17 Jahren  ago  

Hallo,

habe da mal eine Frage, die vielleicht auch andere betrifft. Ich arbeite in Luxemburg, habe auch andere Einkünfte, die in D versteuert werden müssen(dann mit dem entsprechenden Steuersatz des Progressionsvorbehalts). Lebe getrennt und zahle einen Haufen Unterhalt (für Frau und Kinder). In Luxemburg kann ein Teil dieses Unterhaltes als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wie ist das bei den übrigen Einkünften in D, kann ich hier ebenso den Unterhalt (für die Ex-Frau) von den Einkünften abziehen, die damit natürlich genullt werden? Gibt es jemanden, der damit Erfahrung hat?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Du bist in D, wenn Du dort wohnst, unbeschränkt steuerpflichtig. Damit ist gesagt, dass Du dort auch alle Deine Werbungskosten und Sonderausgaben (gemäß dem inländischen Steuerrecht!) geltend machen kannst.

Wenn Du diese Angaben in L schon gemacht hast, als beschränkt Steuerpflichtiger, heißt das ja nicht, dass Du diese dadurch schon "verbraucht" hast. Die Angaben, die Du der Steuerbehörde in L gemacht hast, dienen ja nur dazu, festzustellen, wie hoch Dein Gesamteinkommensniveau als Haushalt ist (um Dich entsprechend Deiner finanziellen leistungsfähigkeit besser eisnchätzen zu können). Die Angaben in L dienen ja nur die Bestimmung des in L anzuwendenden Steuersatzes (um Dich gegenüber den inländischen Steuerpflichtigen gegenüber gleich zu behandelen).


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DocHoliday
14 Messages

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17 Jahren  ago  

die Frage ist natürlich, ob alle Abzüge in D dann geltend gemacht werden können, wie Kinderfreibetrag, Unterhalt etc. und ob die in dem Fall gegen die Einkünfte gerechnet werden können/düfre. Ich denke, ich muss mal einen Steuerberater frage. Aber im Prinzip bin ich deiner Meinung, dass es so sein sollte.