Hallo Leute, heut erzählt mir ein Kollege, er rechnet damit, dass es bei uns Entlassungen gibt, hat sich jetzt ein Appartment in Lux gemietet (er hat ein Haus in Deutschland) und kann, wenn bald 6 Monate um sind, bei einer evt. Kündigung das Lux Arbeitslosengeld beziehen, das ja soviel höher wäre. Das kann doch nicht sein, dass das sooo einfach sein soll ? Selbst wenn er sich hier ne Wohnung nimmt, hat er doch zuhause sein Haus, wo er hin zurückkehrt, und selbst wenn er es "untervermietet" formal, gibt es doch sicher eine Stelle, die sowas prüft. Wenn das so einfach wär, würd es ja jeder machen, man muss doch glaubhaft machen, dass man wirklich hier wohnt oder? Was meint ihr dazu, erzählt er mir Märchen ?? LG, Chance:confused:
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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Nein, denke nicht, dass er unvermittelbar sein würde, denke er will sich halt auf die faule Haut legen. Er meint, dass was er an Miete zahlt, ist gering im Verhältnis zu dem Mehr an Arbeitslosengeld, ausserdem sagt er dass es einen Aufschlag gibt, falls er beim neuen Arbeitgeber weniger verdient. Aber ganz ehrlich, ich glaube kaum, dass es so einfach ist, selbst wenn er die Woche über in Lx bleiben würde, hätte er ja doch sein Haus daheim, ich denke, solange er da immer am Wochenende hinfährt, ist doch sein eigentlicher "Lebensmittelpunkt" in Deutschland. Ausserdem erzählt er es munter jedem, dh wenn er sich bei jemandem unbeliebt macht, wird ihn gleich auch jemand verpetzen...grins...habe ihn in der Hand !!
Saarburg30: hihi, ja genau, ich bins selber, bleibt nur, glaubhaft darzustellen, wie ich meinen Bauernhof (Pferde,Hund,Freund, etc...) zuhause versorge, obwohl ich in Luxemburg lebe...grins
Nein aber im Ernst, würde mich mal interessieren, an welchen Kriterien sich sowas wirklich festmacht, und ob er wirklich nicht auch wesentlich länger gemeldet sein müsste, denn sich mal eben 6 Monate hier anmelden und dann jahrelang die Vorteile kassiern ? Ich kann eben nciht glauben, dass sowas gehen soll.:wink::devil:
Ich hatte mal einen Bekannten, der genau das gemacht hat: wenige Wochen bevor er gekündigt wurde, hat er proforma einen (Unter-)Mietvertrag bei einem Freund in Lux unterschrieben und sich hier formal angemeldet, obwohl er zu 100% in Deutschland lebte, dort auch noch mit (offiziell) Zweitwohnsitz gemeldet war. Hat funktioniert, er bekam das Lux Arbeitslosengeld, das tatsächlich einiges höher ist. Nachteil: er bekam alle Post von der ADEM an die Lux Adresse, und weil die Post häufig ist und oft Aufforderungen zu schneller Reaktion enthält, musste er alle paar Tage sich mit dem Kumpel treffen und Post abholen. Ausserdem alle zwei Wochen persönlich zur ADEM, dazu die Verpflichtung sich auf jede Stelle, die die einem schicken, zu bewerben und das ganze zu dokumentieren. Nicht zu vergessen, dass man, wenn man in Lux gemeldet ist, nicht mehr in Deutschland krankenversichert ist. Wenn man also mal was hat, entweder in Lux zum Arzt gehen, oder zum Hausarzt in Deutschland, dort privat bezahlen und bei der CNS einreichen - und die ziehen 'ne Menge ab, wenn man in Lux lebt und in D zum Arzt geht!
Man sieht, es gilt wirklich zu überlegen, ob sich Vor- und Nachteile die Waage halten oder was letztendlich überwiegt. Wem das Geld am allerwichtigsten ist, für den mag es sich lohnen, ansonsten.......:confused:
Wie hoch ist diese Differenz denn? In D gilt bis zur Maximalbemessungsgrenze 60 % vom Gehalt bzw. mit Kind(ern) 67 %. Genauer:
Tägliches Bemessungsentgelt = Jahreseinkommen (brutto) : 365 Tage Tägliches Leistungsentgelt = Tägliches Bemessungsentgelt abzgl. 21 % Sozialversicherung abzgl. Lohnsteuer abzgl. Solidaritätszuschlag
Tägliches Leistungssatz = Tägliches Leistungsentgelt x 67% bzw. 60 %
Monatliches Zahlungsbetrag = Tägliches Leistungssatz x 30 Tage
Das absolute Maximum, dann bei Kind(ern), Steuerklasse III, alte Bundesländer liegt dann bei ca. 2.300
Wahrscheinlich liegt in Lux die Beitragsbemessungsgrenze und der %-Satz (wesentlich) höher.
Ja, das ist schon eine Ecke mehr, 85% vom BRUTTO wenn man Kinder hat.
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