Hallo! Wie wird bei Tarifangstellten (Bank) die Teilnahme (obligatorisch) an einem Seminar, das an einem Samstag stattfindet behandelt? Muss der Arbeitgeber die hierfür vom Arbeitnehmer aufgewendete Zeit bezahlen? Der Arbeitgeber kann ja das Argument vorbringen, dass ein Seminar nur zum Vorteil (zusätzliche Aneignung von Wissen) für den Arbeitnehmer ist. Danke im Voraus für eure Beiträge!
17 Jahren ago
Hi, also wenn das Seminar obligatorisch ist, also vom AG angeordnet, muß er dir m.E. den Zeitaufwand entschädigen (inkl. Samstagszuschlag).
Und das Argument "zusätzliche Aneignung von Wissen" ist doch ein zweischneidiges Schwert. Immerhin setzt du das neu erlangte Wissen ja zugunsten deines AG ein....;-)
Sandy