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Forum / Allgemeines

Seminare an einem Samstag  

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Chucky
82 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo! Wie wird bei Tarifangstellten (Bank) die Teilnahme (obligatorisch) an einem Seminar, das an einem Samstag stattfindet behandelt? Muss der Arbeitgeber die hierfür vom Arbeitnehmer aufgewendete Zeit bezahlen? Der Arbeitgeber kann ja das Argument vorbringen, dass ein Seminar nur zum Vorteil (zusätzliche Aneignung von Wissen) für den Arbeitnehmer ist. Danke im Voraus für eure Beiträge!


Profilbild von
Sandy
948 Messages

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17 Jahren  ago  

Hi, also wenn das Seminar obligatorisch ist, also vom AG angeordnet, muß er dir m.E. den Zeitaufwand entschädigen (inkl. Samstagszuschlag).

Und das Argument "zusätzliche Aneignung von Wissen" ist doch ein zweischneidiges Schwert. Immerhin setzt du das neu erlangte Wissen ja zugunsten deines AG ein....;-)

Sandy


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Die Formulierung der AG ist in solchen Fällen aber normalerweise nicht, dass es "verbindlich" ist. Das sollte Euer Betriebsrat klären! Entweder Gleitzeitgutschrift oder Bezahlung - ohne Frage.