Wer kann mir helfen. Ich bin ein angehender Geschäftsführer für den Bereich Marketing und Vertrieb von Printmedien. Ich möchte mich, befohr ich das Amt des Geschäftsführers antrete,noch näher informieren. Wie ist die Haftung? Welche Änderungen gibt es zu Deutschland. Ich würde mich freuen, wenn es event. Seminare und Veranstaltungen für den Bereich Geschäftsführertätigkeiten in Luxemburg gibt. Danke
Das Gesellschaftsrecht wird im Großherzogtum Luxemburg durch das Gesetz vom 10. August 1915 geregelt, mit nachfolgenden Abänderungen. Die Gesetzgebung ist auf diesem besonderen Gebiet stark beeinflusst durch das belgische Gesetz von 1913, was sich auch bis hin zu der Auslegung und der juristischen Rechtslehre erstreckt. Das Institut de la Formation de la Chambre de Commerce (www.ifcc.lu) bietet innerhalb des Gebiets « Droit » einen Lehrgang an « Droit des sociétés » über 4 Monate (di, 18.30-21 Uhr, 150 €). E-Mail : formcont@cc.lu