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Forum / Allgemeines

selbständige Tätikeit der Ehefrau in Deutschland  

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mosel123
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20 Jahren  ago  

Ich arbeite in Luxembourg. Meine Frau möchte nach Ende ihres Erziehungsurlaub eine selbstständige Tätikeit aufnehmen.

Auf was muss man achten?

Kann sie über mich (d.h. ja ohne zusätzliche Kosten) versichert (z.B. Krankenversichert) bleiben, wenn ja bis zu welchem Betrag der im Rahmen der selbständigen Tätikeit verdient wird und an wenn kann mich wenden wenn ich Fragen in diesem Zusammenhang habe.

Besten Dank


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Als Familienmitglied kostenlos mitversichert sein kann nur, wer nicht selbst der Sozialversicherungspflicht unterliegt. In L ist nun aber auch die selbständige Tätigkeit sozialversicherungspflichtig, quasi ab Betrag 0,01 €. Ferner kann ich mir schlecht vorstellen, dass ein Versicherungsträger in L deutsche Grenzgänger besser stellen möchte als Ansässige. Also bleibt wohl nichts anderes als die eigenständige Versicherung. Es erscheint mir grundsätzlich eine berufliche Tätigkeit, sei sie selbständig oder unselbständig, als äußerst fragwürdig, wenn sie noch nicht einmal die Ausgabe für die Krankenversicherung abwerfen sollte.


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

Deine Frau muß sich bei Selbständigkeit selbst krankenversichern. Wenn z.B. nach Erziehungsurlaub Arbeitslosigkeit eintritt, kann aber der Weg in die Selbständigkeit z.B. über Existenzgründungszuschuß (Ich-AG) oder über Überbrückungsgeld gefördert werden ( und da gibts dann auch noch weitere Fördermöglichkeiten, die ich gerne bei Bedarf weiter erläutern kann). "Ich-AGler" z.B. zahlen im ersten Jahr der Selbständigkeit einen niedrigeren Beitrag zur Krankenversicherung. Das Ganze gilt natürlich bei Selbständigkeit in D!