Ich arbeite in Luxembourg. Meine Frau möchte nach Ende ihres Erziehungsurlaub eine selbstständige Tätikeit aufnehmen.
Auf was muss man achten?
Kann sie über mich (d.h. ja ohne zusätzliche Kosten) versichert (z.B. Krankenversichert) bleiben, wenn ja bis zu welchem Betrag der im Rahmen der selbständigen Tätikeit verdient wird und an wenn kann mich wenden wenn ich Fragen in diesem Zusammenhang habe.
Besten Dank