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Forum / Allgemeines

Selbständig in D und gleichzeitig Angestellter in Lux. Verlust Überbrückungsgeld?  

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hardbroker
3 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Ich bin seit 2 Monaten als selbständiger Vermögensberater in Deutschland tätig (vorher Bankberater) und habe noch 4 Monate Anspruch auf Überbrückungsgeld. Jetzt habe ich aus Luxembourg ein Angebot als Berater für eine Fondsges. bekommen, die mir (zumindest in der Anfangsphase) die gleichzeitige Betreuung meiner Kunden in Deutschland ermöglicht. Ich wäre somit in Luxembourg Angestellter, wohnhaft in D (Grenze) und in D selbständig.

Verliere ich damit meinen Anspruch auf die restlichen 4 Monate Überbrückungsgeld? ...dann wäre es näml. für mich sinnvoller, den neuen Job erst in 4 Monaten anzunehmen.

Da ich privat Krankenvers./sozialverspflichtig bin, dürfte sich dabei nichts ändern oder?

Wer kennt sich mit dieser Situation aus oder weiß etwas dazu?

Vielen Dank im voraus!!


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

Soweit mir bekannt ist, darf während Bezuges von Überbrückungsgeld keine nichtselbständige Tätigkeit aufgenommen werden. Sie dürften während Bezug von Überbrückungsgeld noch nicht einmal selbständig in Luxemburg tätig werden (wobei ich das ggf. Anfechten würde - ist nur die Frage, ob man damit durchkommt). Also, warten, bis das Überbrückungsgeld durch ist und dann in L zuschlagen. PS: Kennen Sie das vom Arbeitsamt geförderte Coaching von Existenzgründern? Bin gerne bereit hier zu helfen: sira.schwartz@steuerperle.de


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

hallo, mit der krankenkasse ist es kein problem, da sie privatversichert sind, sie müssen sie nur anrufen bevor sie die stelle in luxembourg haben, wegen vielleicht kleine änderungen. sonst kann ich ihre fragen nicht beantworten. habe selber viele fragen. möchte nach luxembourg umziehen und wohnen, weiss aber immer noch nicht, ob es besser ist in deutschland zu wohnen oder im luxembourg. KEINER konnte mich genauere angaben über die steuer geben. schade 🙁 . falls sie aber einen ansprechpartner finden sollten bitte bitte an mich schicken 🙂 [email protected] vielen vielen dank und viel glück!!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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20 Jahren  ago  

Auf jeden Fall in D wohnen bleiben. Denn es ist biliger (Häuser und Wohnungen) In D wohnen heißt in D Steuererklärung machen. Es wird immer das (Welteinkommen ) gesehen. Mit Kopie der lux. Steuerkarte. Desweiteren besteht auch die Möglichkeit zusätzlich in L eine Steuererklärung abzugeben. Finanzamt ruhig anrufen und sich aufklären lassen.


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

es gibt hier oben links einen Gehaltsrechner. Grob kann man sagen, daß die Steuern in L niedriger sind als in D. Der Wohnort hat nicht unbedingt Einfluß auf die Höhe der Steuer. In D. sind die Preise meist niedriger.


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Also wenn Du das Überbrückungsgeld behalten willst, musst Du erst einmal in D selbständig bleiben. Wenn Du in L nicht selbständig oder selbständig täitg wirst, wirst Du in L sozialversicherungspflichtig. Ob Du dann die private Krankenkasse weiter zusätzlich behältst - Deine Entscheidung! Bei einer selständgen Tätigkeit in L ist eine besoindere Gewerbeerlaubnis nowtendig; bei einer unselbständigen Beschäftigung für EU-Bürger nur eine arbeitsmedizinische Untersuchung (und die Anmeldung zur Lohnsteuer und zur Pflichtversicherung!).