Hallo zusammen!
Ich bin seit 2 Monaten als selbständiger Vermögensberater in Deutschland tätig (vorher Bankberater) und habe noch 4 Monate Anspruch auf Überbrückungsgeld. Jetzt habe ich aus Luxembourg ein Angebot als Berater für eine Fondsges. bekommen, die mir (zumindest in der Anfangsphase) die gleichzeitige Betreuung meiner Kunden in Deutschland ermöglicht. Ich wäre somit in Luxembourg Angestellter, wohnhaft in D (Grenze) und in D selbständig.
Verliere ich damit meinen Anspruch auf die restlichen 4 Monate Überbrückungsgeld? ...dann wäre es näml. für mich sinnvoller, den neuen Job erst in 4 Monaten anzunehmen.
Da ich privat Krankenvers./sozialverspflichtig bin, dürfte sich dabei nichts ändern oder?
Wer kennt sich mit dieser Situation aus oder weiß etwas dazu?
Vielen Dank im voraus!!