logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Allgemeines

Schwerbehindert / Freibetrag ca. 120€ im Jahr ???  

Profilbild von
Highlander
3 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo zusammen diese Frage wurde zwar schon öfters behandelt aber hätte noch eine Frage dazu. Ich habe mir bei einer 50% Schwerbeninderung einen Freibetrag auf meine Lohnsteuerkarte eintragen lassen bekam die Lohnsteuerkarte zurück mit einer Eintragung über 120€ im Jahr ist das Richtig ???

Kommt mir ein bischen wenig vor ist in Deutschland erheblich mehr !!!


Profilbild von
Jack
117 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

das stimmt aber schon. Da gibts leider nichts zu rütteln.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Vorsicht! deine Zahl 50 % stammen aus Deutschland!!!!! Aber dem scheint so zu sein. Probier auch die Anerkennung als Schwerbehinderter in Lux. zu erhalten. Antrag bei der ADEM, Paterre bei Monsieur, Alain Klein. Diese Anerkennung in Luxemburg kann mal "überlebenswichtig" sein. Zunächst 6 Tage urlaub mehr. usw. usw. Auch in anderen Bereichen kann es wichtig werden.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Laut Tabelle http://www.impotsdirects.public.lu/az/a/abat_forf_inval/index.html ist bei 45 bis 55 % der Freibetrag 375 €. Sind aber laut dem angegebenen text ein paar Hürden: Bescheinigung über den Grad der Behinderung muss erbracht werden. Grundsätzliches Problem: Der Freibetrag ("Abattement forfaitaire pour charges extraordinaires des invalides et infirme") ist eine Sonderausgabe für außergewöhnliche Belastungen und diese abzuziehen stehen eigentlich nur ansässigen Steuerpflichtigen zu. Deswegen wäre es schon erstaunlich, wenn Sie als Grenzgänger so ohne Weiteres einen Freibetrag auf die Steuerkarte bekomen hätten. Laut angegebenem Text geht dioe Geltendmachung nur über Antrag auf Gleichbehandlung mit den ansässigen und eine Einkommensteuererklärung.


Profilbild von
Highlander
3 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Doch die 120 € pro Jahr wurden mir auf der Steuerkarte eingetragen !!!

Das heisst also wenn ich das richtig verstanden habe das ich am ende des jahres eine Einkommensteuererklärung machen könnte in Vervindung mit dem Antrag über "Gleichbehandlung mit den ansässigen" und dann könnte es Funktionieren das ich die 375€ pro jahr bekomme ???


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Mache längere Zeit nicht hier rein geschaut. Also Freibetrag mit 120 € sind richtig. mehr gibt es nicht für Grenzgänger. Praktiziere dies auch seit mehreren Jahren so.(nur dt. Anerkennung als Schwerbehinderter) . Habe aber auch mittlerweile die lux. Anerkennung als Schwerbehinderter, aber es gibt keinen höheren Freibetrag. Die Behinderten in L. werden wirklich noch richtig akzeptiert. Mit der Steuererklärung und der Gleichstellung habe ich keine Erfahrung. Gruß Jumbo