Hallo, wer kann mir folgende Fragen beantworten bzw die dafür zuständige öffentliche Stelle nennen? Hat man automatisch einen Kündigungsschutz, sobald man seinen Arbeitgeber per Einschr. und ärtzlichem Attest über eine bestehende Schwangerschaft informiert hat?
Hi, soweit ich weiss, kann man bis zu 4 Wochen nach der Kündigung durch den Arbeitgeber noch den Schwangerschaftsnachweis einrichen. Die Kündigung ist dann unwirksam. Also ist m.E. keine übermässige Eile erforderlich. Zu deiner anderen Anfrage: Meines Wissens nach muss man BEI EINTRITT DER SCHWANGERSCHAFT bereits 1 Jahr beim Arbeitgeber im Luxembourg sein, um in den vollen Genuss der Sozialleistungen zu kommen. Wenn du mehr erfährst, bitte hier im Forum veröffentlichen. Finde ich sehr interessant.
Zuständigkeit findet man unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=338 Das einschlägige Gesetz unter http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=445 So wie das dort steht, ist man erst schwanger, wenn man dies dem Arbeitgeber formvollendet gemeldet hat.
Unter Rund ums Kinderkriegen, http://www.diegrenzgaenger.lu/http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=403 ist auch eine Hotline genannt, wo man telefonisch sofort situationsbezogene Auskünfte erhält.