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Forum / Allgemeines

Schwangerschaft & Arbeitgeber & Kündigung & Geldleistungen  

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schatz
70 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

das Forum beginnt für mich, da meine Frau Schwanger geworden ist und ich trotz der vielen guten Hinweise auf dieser Seite noch ein paar offene Fragen habe:

1) Ab welchem Moment muß meine Frau dem Arbeitgeber die Schwangerschaft anzeigen? Gibt es da eine gesetzliche Richtlinie? Habt Ihr Erfahrungswerte?

2) In der Zeit des Mutterschutzes, wie hoch ist das Mutterschutzgeld? Gibt es da gesetzliche Höchstbeträge oder richtet sich das alleine nach dem letzten Einkommen bzw. ist das letzte Einkommen?

3) Wir (noch nicht verheiratet) arbeiten beide in Lux und wohnen in D. Bisher ist sie immer nur zu einem Lux-Frauenarzt gegangen. Hat es Vorteile in Lux oder in D zu entbinden?

Herzlichen Dank für Eure Antworten

bobl


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

Mutterschaftsurlaub ist (anders als in D) 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Das Mutterschaftsgeld entspricht der Höhe des Bruttoentgeltes und wird direkt von der Krankenkasse bezahlt.


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dirkangela
954 Messages

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20 Jahren  ago  

Bei Geburt in L Gibt es auch noch soweit ich weiß eine Prämie. Nur kann ich dir gerne Frauen nenne, die nie wieder ihr Kind in einer L-Klinik zur Welt bringen wollen;) Ich würde das wirklich nur auf die Wünsche deiner Frau bezgl. Geburt und betreuung des Kindes achten. z.b. wird das Thema Stillen in L-Kliniken immer noch stiefmütterlich behandelt, und ruck-zuck ist das Kind von Mutters Brust entwöhnt.


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jenny
76 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo, Deine Frau muss in der 12. SSWoche dem AG mitteilen, dass sie schwanger ist. Sonst kann er ihr kündigen wegen Misstrauen! Der Mutterschutz ist 8 Wochen vorher und 8 Wochen nachher, es sei denn: - das Kind kommt vor der 37. Woche - es ist eine Mehrlingsgeburt - deine Frau stillt, dann bekommt sie 12 Wochen nachher. Während dem Mutterschutz wird das Gehalt zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Anschließend gibt es die Möglichkeit den Elternurlaub auf ein halbes Jahr zu nehmen und dann bekommt sie den gesetzlichen Mindestlohn für qualifizierte AN (ca. 1600 EUR netto) oder sie darf (der AG muss das nicht genehmigen) ein Jahr lang halbtags arbeiten kommen und kann dann die Hälfte vom Gehalt beziehen und die Hälfte von den 1600 EUR. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne an mich wenden.

Viele Grüße, Jenny