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Forum / Allgemeines

Schulgeld?  

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pavani69
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20 Jahren  ago  

Hallo Ich habe von einem Arbeitskollegen gehört, daß es in Luxemburg ein sogenanntes Schulgeld geben soll, zB für Schulbücher, daß 2 mal im Jahr ausgezahlt wird. Kann mir jemand mehr Informationen geben, oder ist das nur eine Falschmeldung. Noch allen ein schönes und erfolgreiches neues Jahr


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Infos sind unter www.cnpf.lu zu finden, allerdings ist für die Website der Familienleistungskasse die "Vehikelsprache" französisch.


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Ruwertal
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20 Jahren  ago  

Soweit ich es von Kolleginnen weiß wird dies nur 1 mal im Jahr gezahlt.


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Die „Allocation de rentrée scolaire“ wird zum Ausgleich für erhöhte Aufwendungen für den Schulbesuch von Kindern gezahlt, die in Luxemburg ansässig sind - oder wenn eines seiner Eltern nach dem Reglement CEE No. 140871 der luxemburgischen Regelung nach gleichgestellt ist – d.h. diese Leistung ist an Grenzgänger exportierbar! Der Zuschuss wird für Kinder über 6 Jahre automatisch mit dem Kindergeld für den Monat August ausgezahlt. Für ein Kind, das zum Beginn des Schulbesuchs jünger als 6 Jahre ist, muss der Zuschuss besonders schriftlich beantragt werden. Siehe http://www.cnpf.lu/, Demarches: http://www.cnpf.lu/Pages/demarchliste.htm, „Allocation de rentrée scolaire avant 6 ans“


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20 Jahren  ago  

... und für Grenzgänger: wenn nur der Differenzbetrag zum deutschen Kindergeld gezahlt wird, wird 2mal pro Jahr gezahlt. Diese Schulanfangszulage kommt dann mit der 2. Zahlung; bei mir nicht im August, sondern immer problemlos im Dezember.


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ralfi1
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20 Jahren  ago  

Mein Sohn wird im August 6 Jahre alt. Die Schule in Rld/Pfz und Lux beginnt erst im September. Muss ich trotzdem beantragen und wo? Wer kann helfen? Danke


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Als Stichtag wird der 31. August genannt, dass das Kind automatisch berücksichtigt wird. Also entsprechendes Schreiben an die CNPF richten mit diesem Inhalt, ggf. mit Beleg für die Einschulung.

Siehe dazu den Artikel

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=750


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20 Jahren  ago  

Würde das auch für ein Kind gelten, für welches man zwar Alimente bezahlt, aber zu 0,5 auf der LSK ist ?