hallo! wenn man von einem anwalt, der im namen des arbeitgebers handelt, eine schriftliche abmahnung per einschreiben bekommt, 1. wie muss ich mich weiter verhalten? 2. gibt es eine frist, die einzuhalten ist, um einspruch ein zu legen? 3. muss ich dafür auch zu einem anwalt? wenn ja, wer kennt einen guten anwalt? 4. akzeptiere ich die abmahnung, wenn ich nicht darauf reagiere? 5. danke für eure hilfe!!!
19 Jahren ago
Ich meine, es kommt auf den Inhalt an, und wie stichhaltig der ist. Für einen Widerspruch sollte ein Einschreibebrief genügen; wenn etwa die behaupteten Tatsachen nicht stimmen.
Wenn der AG Geld für einen Anwalt ausgibt, sollte der AN sich überlegen, ob er nicht Geld für einen Gewerkschaftsbeitrag aufbringt. Der Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft beginnt jedoch erst nach einer Wartezeit, wie bei einer Versicherung üblich.