Hallo zusammen, bin im achten Jahr in Luxemburg beschäftigt und nun nach einem kurzausflug in`s deutsche Steuerparadies (über den Winter in D beschäftigt) wider seit 3 Monate in L. Hab 6 Monate (!) Probezeit und bin trotz Knochenjob sehr zufrieden im neuen Betrieb...aber nun wurde mir die Kündigung für Dezember "mitgeteilt" und ich könne aber im März wieder anfangen. Muß ich mich nun tatsächlich für zwei Monate nach einer anderen Stelle umsehen / Arbeitslos melden ??? Danke für eure Kommentare
der arbeitgeber ist schon zuverlässig...ist halt Witterungsabhängig. Aber man wäre ja froh wenn für so einen Fall eine Alternative beständ und man sich den Weg zum deutschen Arbeitsamt sparen könnte. Auch die finanzielle Einbuße ist für mich nicht tragbar. Außerdem : Ehrlich währt am längsten - auch beim Vorstellungsgespräch. Und welcher Arbeitgeber stellt mich für zwei Monate ein ??? Antwort an Meffo: einen neuen Vertrag hab ich noch nicht-ich will in der Firma bleiben wo ich bin. Super Arbeitskollegen und auch eine pünktliche und faire Bezahlung-dazu kommt das ich Quereinsteiger bin und in dem neuen Arbeitsgebiet was lernen will Es ist schon schwer.......................
Wenn es sich tatsächlcih um die Regelung wg. Schlechtwetter handelt: wieso wendet der AG nicht die in L übliche einschlägige gesetzliche Regelung an?
Schlechtwettergeld, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=120
Info bei ADEM, www.adem.lu und Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktionen, http://www.ogbl.lu/html_de/qui_sommes_nous/syndicats/batiments.html
Spezialberatungen (Bau) Um die Mitglieder zu beraten organisiert das Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktionen (neben den normalen Sprechstunden) Spezialsprechstunden :
Wiltz Mittwoch zwischen 14.30 und 18.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Ettelbrück Donnerstag zwischen 14.30 und 18.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
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Spezialsprechstunden (Fliesenleger)
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