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Forum / Allgemeines

Scheidung - Trennung - Kinder - Steuern - Kinderbonus  

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mercury
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17 Jahren  ago  

Hallo, ich bin neu hier und möglicherweise wurden schon manche Fragen beantwortet. Einige Probleme/Fragen, um die ich Eure Hilfe bitte. Folgende Situation:

Ich lebe von meiner Frau getrennt, steuerlich in D ab seit 04/07

In 2007 lebten meine 2 Kinder bei Noch-Frau in D => sie erhielt das Kindergeld

Antrag für Lohnsteuerkarte 2008 für getrenntlebende ohne Scheidungsurteil und ohne Kinder beantragt

Seit 01/2008 leben die Kinder bei mir, die neue Haushaltsbescheinigung habe ich dem Lohnbüro zur Änderung der Steuerkarte, sowie der Kindergeldkasse vorgelegt zum Bezug der entsprechenden Leistungen.

Die Auszahlung des Kindergeldes (Ausgleichsbetrag) erfolgte noch im Januar an meine Noch-Frau (habe es mir gottseidank von ihr holen können)

Jetzt ist folgendes passiert:

Gehaltszettel Januar 2008: IMPOT von rund 100 EUR.

(wie gesagt, als Getrenntlebender OHNE Kinder).

Gehaltszettel Februar 2008: IMPOT rund 380 EUR + supplement impot 270 EUR, somit rund 550,00 EUR weniger Netto als im Monat zuvor, obwohl 2 Kinder in meinem Haushalt leben!

Wer hat hierfür eine Erklärung und was ist die "supplement impot"?

Schon jetzt danke für Euer Interesse und Eure HIlfe!


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mercury
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17 Jahren  ago  

Habe noch vergessen: Wann ist mit diesem Kinderbonus zu rechnen?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Um mit der letzten Frage zuerst zu beginnen: Den Kinderbonus gibt es erst, wenn feststeht, wer Bezugsberechtigter für das KIndergeld ist; und der Kinderbonus geht an diesen Bezugsberechtigten. Wenn der Antrag auf Kindergeld geklärt und abgefehftet ist, sollte spätestens zum Juli des Jahres mit Zahlung gerechznet werden können.

Zu Deiner Lohnsteuerabrechnungen lässt sich aufgrund Deiner Angaben nicht viel Definitives sagen. Das "Suppl." heißt sovioel wie zusätzlich", ist aber in diesem Sinne kein feststehender Begriff. Es könnte sich auch, wird aus dem Zusammenhang nicht ersichtlich, vielleicht auch um Lohnsteuer auf Lohnzuschläge handeln (?!). Da derzeitig noch mehr Konfusion als sonst üblich bei der Berechnung von Lohnsteuern herrscht, würde ich als den besten und einfachsten Fall raten, mit Deiner Abrechnung zu Deinem betrieblichen Lohnsteuerbüro zu gehen und um Aufklärung bitten. evtl. handelt es sich auch um Saldoausgleich zwischen Januar und Februar (?!).

Wenn das nicht fruchtet und Du immer noch den Verdacht hast, falsch behandelt worden zu sein, solltest Du mit Deiner Lohnsteuerkarte bzw. Kopie derselben zu dem Bureau RTS gehen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden. Einmal wg. Aufklärung der Situation, zweitens evtl. wg. Antrag auf Eintragung von Lohnsteuerermäßigung o.ä.


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Manni
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17 Jahren  ago  

Hinweis: Die Lohnsteuerkarte wird vom Finanzamt geändert, aber da die Kinder seit 2008 nicht mehr eingetragen werden, braucht auch nichts geändert zu werden. Ich tippe auf folgendes: Januar 2008: Steuerabzug nach der alten Lohnsteuerkarte (StKl 2) Februar 2008: Steuerabzug nach der neuen LStkarte (StKl 1) und Nachberechnung Steuer für den Januar ("Suppl. impot). Die Änderung bez. Kindergeld kann eine Zeitlang dauern, da hilft nur Druck machen und zur Not mal auf der KG-Kasse antanzen.


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Manni
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17 Jahren  ago  

Der Kinderbonus wird an den ausgezahlt, der im Januar 2008 den Anspruch auf Kindergeld hatte, ev. wurde er an Deine Ex ausgezahlt?


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mercury
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17 Jahren  ago  

Manni Du hast Recht, vielen Dank. Genauso ist es gelaufen. Es hat offenbar eine Überschneidung der Vorgänge vorgelegen. Jetzt müsste ich aber doch in Steuerklasse 1 A fallen oder gibt es diese nicht mehr? Wegen dem Kindergeld werde ich die KG nochmals kontaktieren!


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mercury
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17 Jahren  ago  

So ein Scheiß. Ich habe gerade erfahren, dass meine Steuerkarte noch nicht auf 1 A geändert wurde. Jetzt könnte es passieren, dass die Finanzbehörde die Änderung erst zum nächsten Jahr akzeptiert und ich meine Ansprüche mit Abgabe der Lohnsteuererklärung geltend machen muss. Na toll, ich brauche das Geld jetzt und nicht in einem Jahr. Aber meine Anfrage hat sich geklärt, ist vielleicht auch interessant für alle anderen in einer solchen Situation.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

siehe oben: "Wenn das nicht fruchtet und Du immer noch den Verdacht hast, falsch behandelt worden zu sein, solltest Du mit Deiner Lohnsteuerkarte bzw. Kopie derselben zu dem Bureau RTS gehen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden. Einmal wg. Aufklärung der Situation, zweitens evtl. wg. Antrag auf Eintragung von Lohnsteuerermäßigung o.ä."

Zuständig für die Ausgasbe und Änderung der Lohnsteuerkarten (ebenso LSTJahreausgleich) für Nicht Ansässige ist in der Rue Hollerich 5, http://www.impotsdirects.public.lu/profil/organigramme/rts/rts_nonresidents/index.html