Wenn man das Differenzkindergeld bekommt, da der EX Grenzgänger ist, darf er sich das Diff.kigeld ebenso wie das hälftige KG aus D abziehen vom Richtwert der Dü Tabelle ? Oder bleibt das unangetastet ? Denn zusätzlich setzt er uns als "Werbekosten"ab und hat somit kein schlechtes Netto. Bei mir /den Kids ist er aber dauernd am runterrechnen. Außerdem hat er wg. Scheidung nun für 3 Jahre auch noch die 2. Nur zur Info: ER wollte die Scheidung wegen Geliebter - nicht ich. Und ich will ihn auch nicht ausnehmen. Aber mit 3 kleinen Kids muss ich auch sehen dass ich mein Recht bekomme - und JA: ich arbeite in Teilzeit in D ! Danke für Tipps !
Die allgemeine Lebenserfahrung hat gezeigt, daß auch zum "scheiden" immer zwei gehören.. Aber zu Deiner Frage: ja, das kann er so machen. Schließlich erhältst Du ja die Differenz direkt aus Luxemburg. Wie er euch allerdings als WK absetzen soll, bleibt mir rätselhaft, wie soll das gehen? Aber freu Dich doch, wenn er ein gutes Nettogehalt hat, umso höher ist der Kindes- und der Geschiedenenunterhalt... Hätter er nicht die Klasse 2, hätte er weniger Einkommen und Du weniger Unterhalt.
Die Hälfte des Diff.betrages oder den kompletten ? Und dann siehts monatlich aber schlecht für mich aus, da die Diff.zahlung ja nur 1 x im JAhr kommt. Wie soll ich da klar kommen ? Geschiedenenunterhalt ist nur noch minimal,Hab mich da leider unter Druck setzen lasen da ich mir keinen Anwalt leisten kann, aber auch keine PKH bekomme. Und zu dem anderen: Das kann von außen niemand sagen. Es gibt auch Männer die das Fremdgehgen haben - besonders schön wenn die Frau hochschwanger mit dem geplanten Nachwuch ist...aber egal.....
Ach...wegen Absetzen...Er kann unseren Unterhalt als Werbekosten geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass die Kids bei mir leben und er zahlt. Irgend so ne Anlage 401. Knapp 600 Euro sind auf seinem Lohnzettel als Werbekosten angegeben. Es gibt da einen Höchstbetrag. Kann jeder Unterhaltszahler, der nicht in den Genuss des Kinderbonus kommt weil die Kids bei der Mutter leben !!!