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Forum / Allgemeines

Scheidung - Auswirkung steuerlich  

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Isa2
2 Messages

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20 Jahren  ago  

bin Grenzgänger aus D und Scheidung in D steht an. Bisher steuerliche Zusammenveranlagung mit Mann in D. Ich hatte Lohnsteuerklasse 1a1 in Lux. Weiß jemand was sich für mich in Lux alles ändern wird und welche Auswirkungen dies hat? Danke im voraus für Hilfe, denn ich blicke nicht durch.


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

Ich denke, daß sich an der Steuerklasse nichts ändern wird, da Alleinerziehende auch die 1a1 haben.


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=572


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo und erstmal herliches Beileid oder Glückwunsch???? Zuerst fällst du mal in eine Übergangsregelung von 3 Jahren, bei der du deine Steuerklasse beibehältst. Wichtig für Lux ist die Trennung von "Tisch und Bett" von der ab die Regelung gilt.Vor allem beim beantragen deiner Steuerkarte in Lux immer das Formular für aussergewöhnliche Belastungen (glaube 162) anfordern und ausfüllen. Bringt uns "geschiedenen" immer noch Vorteile.

MfG Zauberer


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Manni
129 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo,

Du bist getrennt lebend mit einem Kind (1a1). Die 3-Jahres Frist gilt für Deutsche erst ab dem Jahr nach der Scheidung, da es in D keine gerichtliche Trennungsverfügung gibt. Beantragen solltest Du das beim nächsten Antrag auf Lohnsteuerkarte, Kopie des Scheidungsurteil beifügen. Bei mir gab es da keine Schwierigkeiten, ich habe ab diesem Jahr wieder Steuerklasse 2, das macht locker einige Hunnis aus ! Da Ihr in D zusammen veranlagt werdet, ist das deutsche Finanzamt ev. nicht über Eure Trennung informiert ? Das kann Schwierigkeiten geben nach der Scheidung, das Finanzamt wird wohl nach der Trennungszeit fragen. Ansonsten kommt Ihr dann beide in D in Steuerklasse 1, eine dermaßen bürgerfreudliche Regelung wie in Lux gibt es in D natürlich nicht 🙁

Viele Grüsse Manni


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Isa2
2 Messages

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20 Jahren  ago  

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Was sind die Auswirkungen in D? Muss ich da weiterhin eine Einkommenssteuererklärungen machen? Man hat mir gesagt ja weil ich noch ein Sparbuch habe und im Rahmen des Zugewinnausgleichs Geld bekommen habe. Grüße


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

Wenn Einkünfte in D neben dem Einkommen in L da sind, muß auch in D eine Steuererklärung abgegeben werden. Es können beispielsweise Kosten der Ehescheidung als Aussergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.


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Adrian
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20 Jahren  ago  

Ich denke nichts ändern wird, denn Du hast schon Steuerklasse 1 statt 2.

Ich bin selbst geschieden, aber wohnhaft in Lux. Vorher war es 2x2. Jetzt ist 2x0. Es bleibt 2 für drei Jahre nach der Scheidung.

Adrian