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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Scheidung  

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Jack
117 Messages

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20 Jahren  ago  

hallo Leute.

Ich arbeite in Luxemburg und wohne in Deutschland. So jetzt kommts. Wenn ich mich in eine andere Wohnung, alleine, ummelde, ändert sich dann die Steuerklasse bei mir oder bleibt die gleich?? Schließlich ist in der neuen Wohnung ja nur noch ich alleine gemeldet und nicht mehr meine Frau dabei.

Und wie ist das mit den Kindern?? bleiben die trotzdem auf meiner Steuerkarte, entscheidend zu wissen ist nur die Regelung für dieses Jahr. Nächstes Jahr wer weiß schon was dann kommt.

In Deutschland bleibt die Steuerklasse ja das ganze Jahr über gleich, also immer 3. und die Kinder auch. Aber gilt das auch für Luxemburg????

Vielleicht hat ja einer die Lösung für dieses Problem.

Danke an alle

Gruß Jack


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Manni
129 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Jack,

meine Situation ist die gleiche, ich lebe seit 3 Jahren getrennt. Normalerweise bist Du verpflichtet, den neuen Wohnsitz und Zivilstand auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das ist mit einer Meldebescheinigung zu belegen. Spätestens wenn Du die Lohnsteuerkarte für das nächste Jahr beantragst, mußt Du eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen, dann wird alles offiziell. Als getrennt lebender wirst Du dann in Steuerklasse 1 wie ein lediger eingestuft, das bedeutet einen Haufen an Steuern mehr ! Es kommen nur die Kinder auf die Lohnsteuerkarte, die bei Dir im Haushalt leben (Meldebescheinigung). Für dieses Jahr solltest Du noch als Verheirateter veranlagt werden, Du mußt Dir die zuviel gezahlten Steuern unbedingt über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Ehegattenunterhalt kann man erst ab Scheidung absetzen, Kindesunterhalt ist unklar, habe ich aber in meiner Steuererklärung für 2003 mal angesetzt. Du siehst, wenn die Ehe auseinandergeht, wird man sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg gehörig bestraft. Es gibt nur einen Lichtblick: Nach der Scheidung wird man in Lux. noch 3 Jahre als Verheirateter eingestuft. Hoffentlich hilft Dir das weiter.

Gruß Manni


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Eddy
43 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Leute, ein kleiner Tip beim Beantragen der Steuerkarte, falls man unterhaltspflichtige Kinder hat, die nicht im eigenen Haushalt leben: Bis zu einem bestimmten Höchstbetrag kann man den Kindesunterhalt als Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen (auch schon in der Phase des Getrennt-Lebens). Dies wird mit einem zusätzlichen Formular beantragt, welches bei der Steuerbehörde erhältlich ist (einfach mal da nachfragen). Zusätzlich erforderlich ist ein Nachweis über die tatsächliche Zahlung (Kontoauszüge, bzw. Ausdruck vom Dauerauftrag bei der Bank).

Gruss, Eddy


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

"Die Steuerklassen der beschränkt Steuerpflichtigen", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=108 Hier sollte man die zutreffende Zuordnung zur luxemburgischen Steuerklasse finden!


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Jack
117 Messages

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20 Jahren  ago  

na supi

wenn ich getrennt lebend bin habe ich Steuerklasse 1 und wenn ich dann geschieden bin habe ich die nächsten 3 Jahre Steuerklasse 2. Was ist denn das für eine Logik??

Irgendwie erscheint mir das nicht sehr einsinnig.

Am besten ich melde dann dieses Jahr einfach gar nichts dann bleibe ich auch dieses Jahr auf Steuerklasse 2 und wenn ich Glück habe ist bis ende des jahres alles wieder ok oder die Scheidung ist durch. dann hätte ich ja auch wieder die 2.

Muss man mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen wenn man keine meldebescheinigung abgibt das man umgezogen ist oder das sich die Steuerklasse ändert???

Danke

Gruß Jack