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Forum / Allgemeines

Schadensersatz von luxembourger Bank durchsetzbar ?  

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InaElena
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15 Jahren  ago  

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht weiß hier jemand Rat.

Ein Bekannter hat in Luxembourg Geld angelegt, ganz offiziell. Es ist eine deutsche Bank mit Sitz in Luxembourg. Er selbst hat überhaupt keine Kenntnisse im Anlagegeschäft und hat seiner Bank blind vertraut. Ja, er weiß jetzt, das war ein Fehler. Diese Bank hat ihm Hochrisiko-Papiere verkauft. Er ist auch niemals über die Risiken aufgeklärt worden. Die Bank rief ihn an und schlug vor, dies oder das zu kaufen. Das "OK" gab er bei diesen Telefonaten. Er hat hierdurch große Verluste erlitten. Eine Bekannte, Anlageberaterin bei einer deutschen Bank, der er jetzt seine Depot-Werte zeigte, war entsetzt und riet, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Hier erhielt er die Auskunft, da es eine luxembourger Bank sei, müsse er einen Rechtsanwalt in Luxembourg beauftragen.

Der luxembourger Anwalt teilte mit, dass eine Beratung mind. € 3.500.-- kosten würde. Für die 1.Instanz bei Gericht würden bei ihm nochmals zwischen € 7.000.-- und 8.500.-- anfallen. Nach luxembourger Recht trägt jede Partei die eigenen Kosten, unabhängig ob man bei einem Rechtsstreit obsiegt, oder nicht.

So wie sich die Situation darstellt, hat also ein kleiner dummer Anleger aufgrund der enormen Kosten, überhaupt keine Chancen, sich gegen eine luxembourger Bank zur Wehr zu setzen.

Hat hier jemand einen Rat ??? Würde eigentlich eine Rechtsschutzversicherung hier eintreten ?

Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten !

Liebe Grüße

Ina-Elena


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

ich glaube,er hat die a... karte gezogen


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Mensa
41 Messages

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15 Jahren  ago  

Also grundsätzlich muß er nachweisen, daß er nicht ausreichend über die Risiken dieser Geldanlage aufgeklärt worden ist. Im Normalfall muß für jeden Kunden ein Risikoprofil angelegt werden, welches über die Risikoneigung sowie Anlageerfahrung Auskunft gibt. Dies hat shriftlich zu erfolgen und wird vom Kunden auch unterschrieben ( Meist bei der Kontoeröffnung).

Dieses Risikoprofil muß mit dem Kunden besprochen und bei einem Wechsel der Anlageklasse auf dieses abgeändert und erneut unterschrieben werden.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Der Kunde gibt bei seinem Berater auf Anfrage über seine Erfahrung und Risikoneigung an, das er lediglich über Erfahrungen im Bereich von Festgeldanlagen und mündelsicheren festverzinslichen Wertpapieren verfügt.

Wird ihn nun eine Hochzinsanleihe ( Junk Bond, Non-Invetsmentgrade ) angeboten, so muß das Risikoprofil mit Ihm besprochen und dementsprechend abgeändert werden.

Erfolgt dies nicht und es entstehen dadurch hohe Verluste oder sogar ein Totalverlust, so greift hier die Produkt- bzw. Beraterhaftung der Bank und sie ist dem Kunden gegenüber Schadenersatzpflichtig.

Auf jedenfall würde ich das einmal überprüfen lassen. Was die Kosten für einen Anwalt betrifft, so muß ich sagen, daß ich hier keine Anhaltspunkte habe und sich die Kosten wohl an der Höhe des "Streitwertes" orientieren dürften.

Aber ein Vergleich mit 2 oder mehreren Anwälten lohnt bestimmt.

Viel Glück!


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Sandy
948 Messages

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15 Jahren  ago  

Ob die Rechtsschutzversicherung eintritt, kann dir nur der Vertreter dieser Rechtsschutz mitteilen. Stell dort einen Antrag, das kostet nichts und es geht für deinen Bekannten ja doch um eine Menge Geld. Versuchen würde ich es auf jeden Fall. Falls er aber noch gar keine RS-Versicung hat: Jetzt noch schnell eine Versicherung abschliessen nützt nichts mehr, da der "Schadenfall" bereits eingetreten ist.

Viel Erfolgt, aber wie Mensa schon sehr richtig geschrieben hat, erst nochmal die bei der Bank hinterlegten Kundendaten abckecken.


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Schaoten
477 Messages

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15 Jahren  ago  

Wenn es sich um eine deutsche Bank mit Sitz in Luxemburg handelt, kann er auch versuchen, die Klage in Deutschland einzureichen - auch wenn in den AGB`s Gerichtsstand Luxembourg steht. Dies ist unter Umständen möglich. Vielleicht hilft in dieser Frage ein Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale.


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franz2
257 Messages

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15 Jahren  ago  

Falls es sicher ist, dass er bei seiner Bank kein Profil unterschrieben hat, das der Bank Hochrisiko-Anlagen erlaubt, würde ich die Bank erst mal eingeschrieben auffordern, den Nachweis zu erbringen, daß sie dem Profil entsprechend gehandelt hat. Aber Vorsicht: falls er doch ein Hochrisikoprofil hat, kann er die durch die Aufforderung entstehenden Kosten nachher nicht einfordern - und die Bank wird sich das Kramen im Archiv sicher teuer bezahlen lassen. Dann kann er zum CSSF gehen und die Bank dort verpetzen. Das kostet nichts, aber er sollte es auch eingeschrieben machen, damit das CSSF nicht kneifen kann. Dann kann er - falls es sich um Beträge von bis zu 10.000 Teuros handelt - den Friedensrichter beauftragen, das Geld bei der Bank einzutreiben. Dann gibt es noch den Konsumentenschutz in D wie in L, der arbeitet inzwischen zwischenstaatlich, und ist immer scharf auf spektakuläre Fälle. Da Dein Freund das Geld offiziell angelegt hat, d.h. kein Problem hat, das Ganze an die Öffentlichkeit zu zerren, bin ich mir 100%ig sicher, daß mit der richtigen Behandlung die Bank einlenken wird. Denn keine deutsche Bank kann sich heute erlauben, negative Schlagzeilen zu machen, besonders wenn sie in Luxemburg ist. Alles das kann man auch ohne Anwalt erledigen. Voraussetzung für das alles ist aber, daß sein unterschriebenes Risikoprofil wirklich kein hohes Risiko erlaubt! Viel Glück!