Meines Wissens ist Kraft Gesetz ist der Samstag in Luxemburg als normaler Werktag anzusehen. Wie verhält es sich nun in einem Dienstleistungsbetrieb, wenn zusätzlich zu den bereits geleisteten fünf Werktagen an einem Samstag gearbeitet wird? Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie dieser Samstag zu vergüten ist bzgl. Freizeit resp. monetär? Ich habe Gesetzestexte für Sonntagsarbeit etc. gefunden, nicht jedoch für Samstag. Bedeutet lt. meines ersten Satzes nun zusätzliche Samstagsarbeit, dass keinerlei Ausgleich stattfinden muß, wenn sich die komplette Wochenarbeitszeit im zulässigen gesetzlichen Rahmen von max. 48 Std. bewegt? Was bedeuten würde, daß bei sechs mal acht Stunden kein Ausgleich erfolgen muss ...
