Meines Wissens ist Kraft Gesetz ist der Samstag in Luxemburg als normaler Werktag anzusehen. Wie verhält es sich nun in einem Dienstleistungsbetrieb, wenn zusätzlich zu den bereits geleisteten fünf Werktagen an einem Samstag gearbeitet wird? Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie dieser Samstag zu vergüten ist bzgl. Freizeit resp. monetär? Ich habe Gesetzestexte für Sonntagsarbeit etc. gefunden, nicht jedoch für Samstag. Bedeutet lt. meines ersten Satzes nun zusätzliche Samstagsarbeit, dass keinerlei Ausgleich stattfinden muß, wenn sich die komplette Wochenarbeitszeit im zulässigen gesetzlichen Rahmen von max. 48 Std. bewegt? Was bedeuten würde, daß bei sechs mal acht Stunden kein Ausgleich erfolgen muss ...
Also "Dienstleistungsbetrieb" sagt nichts aus.
Es gibt spezielle Regelungen für Gastronomie http://www.itm.public.lu/droit_travail/ brochure_lextra/documentation_brochure_horeca.pdf
oder für den Einzelhandel.
Die Regelarbeitszeit in L ist tatsächlich 8 Stunden täglich / 40 Stunden die Woche.
Davon sind Ausnahmen möglich, aber nur mit behördlicher Genehmigung,
Flexibilisierung der Arbeitszeiten, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1315
Verbindliche Auskunft über Arbeitszeitregelung in einer Branche kann ITM geben, http://www.itm.public.lu/droit_travail/duree_du_travail/index.html
Nennt sich "Abattement compensatoire pour Salariés" und ist eingeführt worden, um den Nachteil von Lohn- und gehaltsempfängern auszugleichen, weil Selbständige über mehr Möglichkeiten verfügen, Betriebsausgaben geltend zu machen.
Die 600€ bekommt jeder Gehaltsempfänger von Amts wegen (ist in Steuertabelle schon eingearbeitet!), der 12 Monate lang abhängig beschäftigt war; ggf. jeder abhängig beschäftigte Ehegatte für sich selbst 1mal.
Ansonsten 50 € pro Beschäftigungsmonat, wenn nicht ganzjährig beschäftigt.