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Forum / Allgemeines

Rufbereitschaftsvergütung in Luxembourg  

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Memphis
51 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand ein paar Tips geben in Sachen Rufbereitschaft, weil ich die mit meinen Chef neuverhandeln muß. Wie wird diese normalerweise vergütet? Möchte mich nicht gerne bei den Verhandlungen über den Tisch ziehen lassen. Normalerweise zählt bei Anreise auch die Reisezeit als Arbeitszeit, aber mein Chef scheint da anderer Meinung zu sein. Oder werden pro Einsatz mindestens 3 Stunden gutgeschrieben? Bekommt man eine fixe Summe in der Woche oder ist 12,5 % vom Stundensatz normal?

Vielen Dank für eure Hilfe


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Die Grundregel lautet: Arbeitszeit ist die zeit, in welcher der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Im Übrigen könnte hier auch ein Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarungen maßgeblich sein, d.h. es käme auf die Branche oder das Unternehmen an.


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Memphis
51 Messages

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20 Jahren  ago  

Zur weiteren Information:

Ich arbeite bei einer Bank. Vielleicht gibt es jemanden bei dem diese Rufbereitschaft näher geregelt ist und er mit Informationen geben könnte.


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Der Kollektivvertrag Banken ist zu finden unter http://www.aleba.lu/index1_ger.htm


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xxxdragon
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20 Jahren  ago  

Ich frage mich immer ob nicht grundsätzlich das EU - Urteil zur Rufbereitschaft von Ärzten in Krankenhäusern 100 % auch auf alle anderen Bereiche zutrifft. Bereitschaftszeit = Arbeitszeit. Hat jemand Argumente warum dies nicht zutreffen ist in anderen Bereichen ??


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Soweit ich mich entsinne, setzt das EU-Urteil voraus, dass die Ärzte ihre Bereitschaftszeit im Krankenhaus absolvieren, d.h. gewissermaßen am Arbeitsplatz oder zumindest ständig für den Arbeitgeber verfügbar.