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Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Rückzahlung Weihnachtsgeld / Einbehaltung Gehalt  

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ostrowsky
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18 Jahren  ago  

Moin Moin,

ich habe ein annahendes Problem!

Ich arbeite in einer Firma, die zum 01.01.07 von LUX nach DE gezogen ist. Habe einen Lux-Arbeitsvertrag. Das Weihnachtsgeld für 2006 habe ich ende November 2006 bekommen. Für DE haben wir noch keinen Arbeitsvertrag. Also Gesetzlich abgesichert! Nun habe ich gehört, das die Firma das Weihanchtsgeld zurückfordern kann bzw. das Gehalt einbehalten wenn man gekündigt wird. Oder ist das nur so, wenn selbst Kündigt? Oder hat sich das schon mit dem Umzug der Firma erledigt, da wir auch eine andere Geschäftform angenommen haben? Da ich wahrscheinlich zum Monatsende gekündigt werde, möchte ich das zuvor geregelt haben.

Bitte dringent um Rat!

Danke,

ostrowsky


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Was Du sagst, spricht dafür, dass Dein Arbeitsvertrag weiterhin gilt. Solange Du nicht selber kündigst, sollte das Weihnachtsgeld nicht zurückgefordert werden können. Zumindest für die Übergangszeit würde ich auch annehmen, dass Dein Arbeitsvertrag nach Luxemburger Arbeitsrecht zu beurteilen ist; denn Du hast ihn ja unter diesen Voraussetzungen unterschrieben.

Wenn es eng werden sollte, sprich mit Deinem Personalvertreter und/oder der Gewerkschaft.


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ostrowsky
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18 Jahren  ago  

Wir haben keine Gewerkschaft, und unser Personalvertreter ist der Chef selbst. Seid wir von ca. 20 Personen auf 8(!) reduziert wurden, gab es keinen Grund mehr eine Personalabt. zu haben, oder zumind. eine Person die das mit gemacht hat. Diese Reduzierung wird auch mein Strick sein, dadurch wird kein In-House IT´ler mehr gebraucht, bzw. ist der dann zu teuer. Wenn ich das richtig verstehe... Solange ich nicht kündige, kann man das Geld nicht von mir zurückfordern. Nur bei einer Kündigung von meiner Seite her, kann das die Firma zurückfordern, bzw. mit einem offen stehenden Gehalt verrechnen.

Hat Einer von Euch da evtl. Links dazu, wo ich das Rechtmäßig nachlesen kann?

Danke,

ostrowsky


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Ob die Firma zurückverlangen ist unklar; zudem weiß ich überhaupt nicht, unter welchen Voraussetzungen die zahlung überhaupt erfolgt ist (unter Vorbehalt?, usw.) Dann gibt es vielleicht so etwas wie eine betriebliche Übung (?)

Eines dürfte klar sein: Du stehts arbeitsrechtlich immer schlechter da, wenn Du selbst kündigt. Dann wäscht sich Dein AG die Hände in Unschuld und sagt: Des Menschen Wille ist sein Himmelreich!

Ich meine, da unter der Voraussetzungj des Luxmeburger Arbeistrechts Deinen Vertrag unterschrieben hast, würde cih darauf bestehen und ggf. bei Kündigung wegen betrieblicher Notwendigkeit wenigstens eine Abfindung herausholen. Außerdem kannst Du Dich während der Kündigungsfrist freistellen lassen, wenn Du Vorstellungstermine hast. Denn bewerben solltest Du Dich in dieser Situation allemal.

Mit Links sieht es nicht so gut aus. Auf www.cepl.lu gibt es das gesamte neue Arbetsrechtsgesetzbuch, Code du Travail. Erstesn ist das in Französisch, zweitens wirst Dzu selbst mit Franzöischsprachkenntnis Probkleme haben, das Passende für Deine Situation herauszufinden. Es gibt ein aktuelles Buch in Deutsch, J-L Putz. Und natürlich http://www.euroluxembourg.lu/Arbeitsrecht.html

Und dann würde ich Dir für die Zukunft unbedingt raten, einer Gewerkschaft beizutreten, schon wegen des Rechtsschutzes, den Du damit hast. Du kannst zwar auch jetzt in eine Sprechstunde gehen; aber normaler Weise gibt es auch hier eine Wartezeit (wie bei einer Versicherung). Ein Beschäftigungsverhältnis ohne Rechtsschutz ist wie Autofahren ohne Fahrschule - reine Glückssache.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Ob die Firma das Weihnachtsgeld zurückverlangen kann, ist mir unklar; zumindest weiß ich überhaupt nicht, unter welchen Voraussetzungen die Zahlung überhaupt erfolgt ist (unter Vorbehalt?, usw.). Dann gibt es vielleicht so etwas wie eine betriebliche Übung (?)

Eines dürfte klar sein: Du stehst arbeitsrechtlich immer schlechter da, wenn Du selbst kündigt. Dann wäscht sich Dein Chef die Hände in Unschuld und sagt nur noch: Des Menschen Wille ist sein Himmelreich!

Ich meine, da Du unter der Voraussetzung des Luxemburger Arbeitsrechts Deinen Vertrag unterschrieben hast, solltest Du auch darauf bestehen und ggf. bei Kündigung wegen betrieblicher Notwendigkeit wenigstens eine Abfindung herausholen. Außerdem kannst Du Dich während der Kündigungsfrist freistellen lassen, wenn Du Vorstellungstermine hast. Denn bewerben solltest Du Dich in dieser Situation allemal.

Mit den gewünschten Links sieht es meines Wissens nicht so doll aus. Auf http://www.cepl.lu gibt es das gesamte neue Arbeitsrechtsgesetzbuch, Code du Travail. Erstens ist das in Französisch, zweitens wirst Du selbst mit Französischkenntnissen Probleme haben, das Passende für Deine Situation herauszufinden. Es gibt ein gutes aktuelles Buch über Luxemburger Arbeitsrecht in Deutsch, J-L Putz. Und natürlich http://www.euroluxembourg.lu/Arbeitsrecht.html

Für die Zukunft aber würde ich Dir unbedingt raten, einer Gewerkschaft beizutreten, schon wegen des Rechtsschutzes, den Du damit genießt. Du kannst zwar auch jetzt schon in eine Sprechstunde gehen; aber normaler Weise gibt es auch hier eine Wartezeit (wie bei einer Versicherung). Ein Beschäftigungsverhältnis ohne AN-Rechtsschutz ist wie Autofahren ohne Fahrschule - reine Glückssache eben.


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ostrowsky
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18 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

danke für Deine Infos und Mühe mir es darzulegen. Ich schaue dann mal was ich da am besten mache.

ostrowsky


Anonymous
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18 Jahren  ago  

Hi ostrowsky,

Du siehst das falsch, wenn dieses obskure luxemb., deutsches, spanisches, etc. Unternehmen die IT outsourced bist Du nicht zu teuer, sondern die Rechnung für die IT-Firma, welche das outsourcing übernimmt, muss man ja nicht gleich bezahlen, und was zur Beanstandung findet sich auch immer (gerade im IT-Bereich)... Die Armen tun mir jetzt schon leid.


Anonymous
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18 Jahren  ago  

IceAge hat Recht. Und wenn die Dir dummwollen geh aus der Tür raus und direkt zu einem Anwalt, der sich mit dem luxemb. Arbeitsrecht auskennt.

Wenn Du aus der IT kommst, dann bau Dir außerdem noch ein paar Hintertüren in die Applikationen ein... Dann hast Du auch nach dem sch. Job auf jeden Fall was zum Lachen 😉


Anonymous
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18 Jahren  ago  

Wenn man kein vernünftiges Lasten-/Pflichtenheft unterzeichnet hat ... Sollte man für JEDES (auch noch so kleine) IT-Projekt tun! btw: Dein Posting von 15:43 Uhr ist aber sicher nicht als Aufruf zu irgendeiner rechtswidrigen Tat zu verstehen, oder?


Anonymous
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18 Jahren  ago  

Aber nein - natürlich nicht - auf gar keinen Fall. Das war nur so ein Gedankengang. Vielleicht könnte man als ITler ja mal ein Buch über sowas schreiben oder einfach ne PDF ins Internet stellen. Natürlich sollte man DANN ein Schriftsteller-Synonym verwenden, keine statischen IP-Adressen verwenden, Logs säubern, vielleicht auch mal die Workstation vom Nachbarn benutzen und als solch kompliziertes Zeugs (= natürlich auch nur so ein gedanklicher Erguss 😉

Außerdem glaube nicht, dass dieses Unternehmen sich an Lasten oder Pflichten jeglicher Art hält und wer schon mit sowas kompliziertem ankommt, kommt fürs Outsourcing ja schon 2mal nicht in Frage 🙂