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Forum / Allgemeines

Rückzahlung des Elternurlaubsgeldes für ein halbes Jahr  

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tps
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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen! Genieße gerade die letzten 3 Monate meines Elternurlaubs und hatte vor nach den 6 Monaten wieder arbeiten zu gehen. Leider schafft meine Mutter es Gesundheitlich nun nicht mehr den kleinen ab dem Sommer über 3 Schichten zu versorgen.In meinen Unterlagen steht nun ganz klar, ich nuß wieder Arbeiten, doch kann mich mit meinem Arbeitgeber wohl nach den ersten Tagen auch einigen und wir machen einen Auflösungsvertrag.... Doch was ist dann mit dem Elterngelt(was ja nicht wenig war),muß ich das zurückzahlen????

EVTL.hatte schonmal einer diese Situation und kann mir helfen.

Liebe Grüße


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Der Elternurlaub beendet den Arbeitsvertrag nicht, sondern setzt ihn nur aus. Das heißt, nach Ablauf des Urlaubs bestehen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag weiter. Konkreter: Man muss wieder arbeiten gehen, kann aber unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, falls man sich mit dem Patron nicht auf Ahfebung des Vertrages einigt.

Das Elternurlaubsgeld verpflichtet keineswegs zur ewigen Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, sondern soll lediglich ermöglichen, Beruf und Familienleben zu vereinbaren. Rückzahlungsforderungen sind rechtens, wenn die Voraussetzungen für das Elternurlaubsgeld nicht (mehr) vorliegen, wie z.B. bei gleichzeitigem Bezug von Erziehungsgeld (auch aus D) oder Aufnahme einer Beschäftigung.


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tps
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18 Jahren  ago  

Hallo Meffo

Danke für diese Info,war schon richtig nervös geworden und habe mir nen Kopf gemacht wie ich das alles regeln soll....Werde mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und die Situation erklären.

Danke.......


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich muss mich korrigieren, da in diesem Punkt das neue Gesetz von 2006 zum Elternurlaub eine Änderung gebracht hat. Durch das neue Gesetz wird erstmals die Möglichkeit eingeräumt, dass der Beschäftigte noch während des Elternurlaubs mit Kündigungsfrist kündigt. Dann muss allerdings das ganze bislang erhaltene Elternurlaubsgeld zurückgezahlt werden, da die Voraussetzung dafür entfallen ist. Ausnahme nur, wenn der Urlauber aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen ist, den Patron zu wechseln. Dann kann das bis dato erhaltene Urlaubsgeld behalten werden, vorausgesetzt, der Beschäftigte kann die wirtschaftlich zwingenden Gründe nachweisen. Wenn man also das Urlaubsgeld nicht zurückzahlen will, muss mit einer beabsichtigten Kündigung bis zum Ablauf des Elternurlaubs gewartet werden!


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tps
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18 Jahren  ago  

1000 Dank