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Forum / Allgemeines

Rückerstattung Lohnsteuer nach Heirat mit dem nächsten Gehalt  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo,

Ich habe kürzlich geheiratet und das Steuerbüro vom Arbeitgeber sollte die Rückerstattung der Lohnsteuer vornehmen. Meines Wissens nach wird dies doch rückwirkend bis zum Jahresanfang durchgeführt. Ist dies korrekt?

Ich frage, da das Steuerbüro nur wenige hunderte Euro als Rückerstattung aufgeführt hat. Die Differenz der bereits gezahlten Lohnsteuer seit 01/07 zwischen der Besteuerung als Ledig oder als Verheiratet beläuft sich jedoch auf fast 3000 Euro. Bis dato war ich der Meinung, dass genau diese Differenz an zuviel gezahlter Lohnsteuer erstattet würde? Kennt sich im Forum diesbezüglich vielleicht jemand aus?

Danke im Voraus

Gruss Maweko


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dirkangela
958 Messages

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17 Jahren  ago  

arbeitet deine jetzt angeheiratete Frau auch in Luxemburg?


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sausesepp
42 Messages

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17 Jahren  ago  

Hi,

würd mich auch mal interessieren, kommt demnächst auch auf mich zu. Ich arbeite in Lux, meine Frau in Deutschlnad (z.Zt. in Mutterschutz). Kann man dann 1:1 den Gehaltsrechner anwenden oder gibts besonderheiten?

Gruss


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Nein, sie arbeitet in Deutschland, was, soweit ich weiss, unabhängig von der Rückerstattung ist.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Habe bei der "RTS non résidents" diesbezüglich einmal nachgefragt. Im Prinzip kann man die zuviel gezahlte Lohnsteuer im Rahmen einer Steuerklärung im folgenden Jahr wiederbekommen oder die Rückerstattung kann durch das Steuerbüro des Arbeitgebers im laufenden Jahr vorgenommen werden. Dies rückwirkend bis zu Beginn des laufenden Jahres. Laut der Aussage des netten Steuerbeamten können die Steuerbüros die Rückerstatung durchführen, sie müssen es aber nicht.

Habe bei dem für mich zuständigen Steuerbüro umgehend nachgefragt. Man teilte mir mit, dass sie die Rückerstattung nur bis zu dem Datum, ab dem die Änderung der Steuerklasse eingetreten sei, durchführen könnnten. Angeblich würde die eingesetzte Software eine weitere Rückerstatung nicht ermöglichen. Jedenfalls erklärt es, warum der mir erstattete Betrag geringer war, als erwartet. Nun führt wohl kein Weg an der Steuererklärung vorbei............