Hallo, bekomme ich als Grenzgänger auch die Riesterförderung.Ich führe keine Sozialabgaben in Deutschland ab.
Der aktuelle Stand der Dinge bzügl. Riester ist so, dass jeder riestern kann, wer in D unbeschränkt steuerpflichtig ist. In D unbeschränkt steuerpflichtig ist in der Regel derjenige, der in D lohnt.
Nach Auffassung der EU ist auch diese Anforderung ungerecht, http://www.steuernetz.de/topthema/TT497.html
Hallo Didi, Du kannst die Riesterrente in Deutschland ganz normal wie jeder andere beantragen. Falls du aber, wie ich nur Einkommen in Luxemburg erzielst, bekommst du nur die Grundförderung (114 Euro für das Jahr 2006) und kannst keine eigenen Beiträge einbezahlen. D.h.: Du wirst je nach Alter eine äusserst bescheidene Riesterrente mit 65 Jahren bekommen. Da du aber keinerlei Beiträge einbezahlst, ist das sicher aktzeptabel. (Einem geschenkten Gaul schaut mann nicht ins Maul) Falls du verheiratet bist und Kinder hast, kann deine Frau auch die Riesterrente beantragen und die Kinderzulage beziehen. Sollte deine Frau nicht arbeiten kann Sie aber zusätzlich freiwillige Zusatzbeiträge einbezahlen.
Gruss Jorge