Hallo zusammen,
hätte mal eine Frage bezgl. der Riester Rente für Grenzgänger. gab dazu schon mehrere Threats aber ich bräuchte den ganz aktuellen Stand. Ich bin Deutscher, wohne in Deutschland und arbeite vollzeit als Angestellter in Luxembourg.
Meinen Info´s zufolge ist gab es doch im September 09 die Änderung vom Europäischen Gerichtshof, dass Grenzgänger wenn sie in einem angrenzenden Land von Deutschland arbeiten, auch riestern können. War heute bei meiner Bank und wollte mich dort beraten lassen. Dort sagte man mir, dass es ab 01.01.2010 eine gesetzliche Änderung gab, dass es Grenzgängern NICHT mehr ermöglicht zu riestern.
ich hatte diese Info: "Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben Anspruch auf Riester Rente, wenn sie in DE unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind"
"Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpficht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Der Besteuerung im Inland unterliegen alle inländischen und alle ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte können Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen."
Heisst das jetzt, da ich meine Einkünfte in Lux versteuer, kann ich nicht riestern?
Sorry, aber irgendwie blick ich da nicht so wirklich durch. Wäre lieb, wenn einer mir mal Durchblick verschaffen würde.
Vielen Dank schon mal.:cry: