Hallo! Wer kennt sich aus mit BVV und Riester-Zulage? Laut BVV gehören Grenzgänger aus Deutschland zum zulagenberechtigten Kreis. Für weitere Infos muss man sich aber an die ZfA (Zentrale Anlagestelle für Altersvermögen) wenden. Ist es ratsam für uns die Riester-Zulage zu beantragen? Danke für alle hilfreichen Beiträge!!
Hallo Kasimir, danke für die Info! Wo bekomme ich diese BMF-Schreiben? Ist bekannt wie die Versteuerung des BVV bei Ausschüttung/Auszahlung aussieht, wenn ich die Riester-Zulage NICHT beantrage? Selbst der BVV kann/will hierzu keine Infos geben und hat mich an die ZfA verwiesen. Danke!!!!
Wie du bereits richtig dargestellt hast, können Grenzgänger aus Deutschland die staatliche Förderung für Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente)in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass man zu dem Kreis der Zulageberechtigten gehört, und einen förderfähigen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Infos hierzu findest du auch in den Versicherungsbedingungen (auch Angaben zu der steuerlichen Behandlung der Beiträge). Auskünft erhälst du auch über die ServiceLine der BVV (am besten mit Versicherten-Nummer). Die können direkt nachschauen, wie hoch dein zulagenberechtigte Beitrag ist. Eine Vereinfachung der Beantragung der Zulage kannst du über den Dauerzulageantrag erreichen. Also gar nicht so schwer das Ganze.
Danke für die Beiträge! Habe mittlerweile eine Anfrage beim DRV-Bund laufen wg. steuerlicher Behandlung bei Auszahlung der BVV-Rente, wenn man i.d. Jahren vorher keine Riester-Zulage beantragt hat. Es ist auch noch unklar, ob luxemburgische Staatsangehörige, die auch das BVV-Zusatspensionssystem haben, diese Riester-Zulage beantragen können.
Hallo! nachdem in meinem Briefkasten letztens ein Flyer "Riester auch für Granzgänger" auftauchte, wollte ich mich nun informieren. Eine Frage bleibt für mich noch offen: Grundlage ist ja immer das "sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres". Wie ist das denn nun bei uns Grenzgängern? In Deutschland verdiene ich keinen Eurocent - Einkommen = 0 EUR? Dann würde ich ja schon mit dem Sockelbetrag von 60 UER/Jahr die volle Förderung kriegen. Schön, das. Oder zählt das Einkommen in Luxemburg auch dazu? Dann wäre mein Mindestbetrag, ahem, geringfügeig höher 🙂 Zumindest bei der Eigenheimzulage ist das Einkommen auf deutsche Einkommen beschränkt. Wie ist das denn nun? Riestert hier schon jemand, und weiss das?
@kicktown Das mit dem sozialversicherungspflichtigem Einkommen ergibt sich auch aus dem BMF-Rundschreiben, wonach bei Grenzgängern dann das vergleichbare Sozialversicherungssystem des EU-Staates gilt. Also ich bezahle jährlich den Riester-Höchstbetrag (1.946,--)ein und bekomme auch die volle Zulage (154,--) für Singles.
Hier ein Urteil des EuGH zum Thema Rieser-Rente zur Info für alle Interessierten: http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?endDate=&per=&kat=&sid=146411