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Forum / Allgemeines

Riester Rente für Grenzgänger?  

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Chucky
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18 Jahren  ago  

Hallo! Wer kennt sich aus mit BVV und Riester-Zulage? Laut BVV gehören Grenzgänger aus Deutschland zum zulagenberechtigten Kreis. Für weitere Infos muss man sich aber an die ZfA (Zentrale Anlagestelle für Altersvermögen) wenden. Ist es ratsam für uns die Riester-Zulage zu beantragen? Danke für alle hilfreichen Beiträge!!


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Kasimir2001
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18 Jahren  ago  

Verweise in diesem Zusammenhang immer auf das BMF-Schreiben IV C4 - S2222 - 177/04 bzw. IV C5 - S2333 - 269/04

Hier steht drinne, dass auch Grenzgänger, die in eine gesetzl. Rentenversicherung in einem EU-Land einzahlen gefödert werden.


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Chucky
82 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo Kasimir, danke für die Info! Wo bekomme ich diese BMF-Schreiben? Ist bekannt wie die Versteuerung des BVV bei Ausschüttung/Auszahlung aussieht, wenn ich die Riester-Zulage NICHT beantrage? Selbst der BVV kann/will hierzu keine Infos geben und hat mich an die ZfA verwiesen. Danke!!!!


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Kasimir2001
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18 Jahren  ago  

Im Zweifel kann man das BMF-Schreiben von mir haben.... 🙂 Bei der Besteuerung kommt es wohl wieder darauf an, ob es sich um Beiträge zur BVV aus bereits versteuerten oder unversteuerten Beiträgen handelt (wie das immer so ist)


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Wie du bereits richtig dargestellt hast, können Grenzgänger aus Deutschland die staatliche Förderung für Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente)in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass man zu dem Kreis der Zulageberechtigten gehört, und einen förderfähigen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Infos hierzu findest du auch in den Versicherungsbedingungen (auch Angaben zu der steuerlichen Behandlung der Beiträge). Auskünft erhälst du auch über die ServiceLine der BVV (am besten mit Versicherten-Nummer). Die können direkt nachschauen, wie hoch dein zulagenberechtigte Beitrag ist. Eine Vereinfachung der Beantragung der Zulage kannst du über den Dauerzulageantrag erreichen. Also gar nicht so schwer das Ganze.


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Chucky
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18 Jahren  ago  

Danke für die Beiträge! Habe mittlerweile eine Anfrage beim DRV-Bund laufen wg. steuerlicher Behandlung bei Auszahlung der BVV-Rente, wenn man i.d. Jahren vorher keine Riester-Zulage beantragt hat. Es ist auch noch unklar, ob luxemburgische Staatsangehörige, die auch das BVV-Zusatspensionssystem haben, diese Riester-Zulage beantragen können.


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kickdown
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18 Jahren  ago  

Hallo! nachdem in meinem Briefkasten letztens ein Flyer "Riester auch für Granzgänger" auftauchte, wollte ich mich nun informieren. Eine Frage bleibt für mich noch offen: Grundlage ist ja immer das "sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres". Wie ist das denn nun bei uns Grenzgängern? In Deutschland verdiene ich keinen Eurocent - Einkommen = 0 EUR? Dann würde ich ja schon mit dem Sockelbetrag von 60 UER/Jahr die volle Förderung kriegen. Schön, das. Oder zählt das Einkommen in Luxemburg auch dazu? Dann wäre mein Mindestbetrag, ahem, geringfügeig höher 🙂 Zumindest bei der Eigenheimzulage ist das Einkommen auf deutsche Einkommen beschränkt. Wie ist das denn nun? Riestert hier schon jemand, und weiss das?


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Kasimir2001
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18 Jahren  ago  

@kicktown Das mit dem sozialversicherungspflichtigem Einkommen ergibt sich auch aus dem BMF-Rundschreiben, wonach bei Grenzgängern dann das vergleichbare Sozialversicherungssystem des EU-Staates gilt. Also ich bezahle jährlich den Riester-Höchstbetrag (1.946,--)ein und bekomme auch die volle Zulage (154,--) für Singles.


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knusper
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18 Jahren  ago  

eine andere Situation : wir wohnen in Belgien, ich arbeite in Lux und meine liebste in Deutschland. Kann meine Frau denn so auch in D Riestergefördert sparen ? Die Sparkasse hatte uns damals mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist... ? hat hier jemand Ahnung ?


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Marnika
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18 Jahren  ago  

Hier ein Urteil des EuGH zum Thema Rieser-Rente zur Info für alle Interessierten: http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?endDate=&per=&kat=&sid=146411