Hallo, Kann mir jemand sagen ob ich das Recht auf die Staatlichen zuschüsse habe, bin luxemburger wohne in deutschland und arbeite in Luxembourg zahle keine Steuern in Deutschland. Vienen Danck
Ja oder nein????? Ich habe bereits mehrere Leute gefragt und immer gesagt bekommen, dass man nur bei Zahlung von Steuern in Deutschland auch Anspruch auf Riester-Rente hätte..... Was stimmt denn jetzt wirklich?
Und wenn man denn Anspruch hat.... welcher Anbieter ist denn zu empfehlen?
Hier im Forum hat es einen Text des Bundesministeriums gegeben, dessen Inhalt im wesentlichen lautet, dass derjenige, der in D unbegrenzt steuerpflichtig ist und im Ausland arbeitet z. B. in L, auch riestern kann. Als Bemessungsgrundlage für Riester gilt das Einkommen in L. Der max. Beitrag dieses Jahr als 3 % des Einkommens. Einzahlung p.P. bis knapp über 1500 Euro.
Persönlich habe ich Riester letztes Jahr bei einer Fondsgesellschaft abgeschlossen und habe auch schon die Zulagen vom Staat bekommen! Funktioniert also!
Vorsicht bei Versicherungsvertretern & Co. aus D. Die kennen die genauen Möglichkeiten bezüglich Riester & Grenzgängern nicht. Hatte mit mehr als zehn gesprochen - antworten unterschiedlich und nie richtig!!!
Hallo Semliw,
auch Grenzgänger sind förderberechtigt, wenn sie in Deutschland wohnen. Es gibt keinen unterschied zu den Arbeitnehmern aus Deutschland und hat nichts damit zu tun, ob man in Deutschland eine Steuererklärung macht.
Der einzige Unterschied liegt in der Beantragung der Zulage: wer in Dtl. arbeitet, kann einen sog. Dauerzulagenantrag stellen, d.h. er macht einmalig Angaben über Gehalt u. Kinder usw., und bekommt autom. jedes Jahr die Förderung. Die Grenzgänger müssen jedes Jahr einen Zulagenantrag stellen, wo sie ihr Jahresgehalt angeben müssen, weil die Zulagenstelle ja hier keine Möglichkeit hat an die Daten ranzukommen, weil in Dtl. kein Gehalt gezahlt wird.
Ein Riestervertrag kann in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden (Fondssparplan, Versicherung, Banksparplan), je nach dem welcher Anlegertyp man ist und wie lange die LAufzeit des Vertrages sein wird. Er kann bei jeder Bank oder deren VErbundpartnern abgeschlossen werden.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Viele Grüße
Hallo Bobl,
also ich habe mittlerweile mit mehreren "Experten" gesprochen und alle haben mir gesagt, dass die staatliche Förderung nur dann in Betracht kommt, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen in Deutschland vorliegt. Das kann auch das Einkommen des Ehepartners sein. Wenn man in Deutschland keine Sozialversicherung zahlt, geht man leer aus.
Wie sieht das bei dir aus? Zahlst du (oder dein Ehepartner) Sozialversicherung in Deutschland? Wenn nicht, bei wem hast du abgeschlossen (wenn man fragen darf...)?
Im Voraus schon mal Danke,
Obiwan
Hallo Obiwan,
genau das sind diese Versicherungsvertreter/Bankmitarbeiter etc. die von Grenzgängern und deren Möglichkeiten keine Ahnung haben, da es keine Standardantwort von ihnen ist und die Zentrale sich mit dieser Gruppe nie beschäftigt.
Das sozialversicherungspflichtige EK ist das Luxemburger. Es bedarf keines Deutschen dafür. Wohl muß man in D unbegrenzt steuerpflichtig sein. Das trifft aber meines Wissens nach auf die deutschen Grenzgänger zu.
Meine Situation: Beide arbeiten in L, nur Zinseinkünfte in D! Den Produktanbieter nenne ich Dir gerne wenn Du mir eine Mail schickst.
Take care
Hallo Obiwan,
ich habe bei der Bank abgeschlossen, wo ich im Moment noch arbeite 😉 ICh bin erst ab dem 01.01.07 Grenzgägner 😉
Es ist auf jeden Fall Möglich als Grenzgänger die Riesterförderung zu nutzen. Da ich bei einer Trierer Bank arbeite ist bei uns die Frage natürlich sofort aufgekommen "WAs ist mit den Kunden, die in Lux arbeiten?" Wir haben die Problematik mit unserem Verbundpartner, und er Zulagenstelle in Berlin abgeklärt. Viele Banken scheuen sich vor dem Arbeitsaufwand der dahinter steckt, man muss schon einige Zeit investieren um die Informationen auch schriftlich zu bekommen. Mit die besten Anlageformen für Riester bieten die Genossenschaftsbanken an (kleiner Tip 😉 )
Gruß Naledi
Hallo bobl,
ich kann Deinen Informationen nur zustimmen. Doch kann ich den Beitrag für eine deutsche Riesterrente (noch) nicht in der lux. Steuererklärung absetzen. Hier werden nur lux. Produkte akzeptiert, die dem Artikel 111 BIS (oder ähnlich 😉 ) entsprechen. Ist auch ein Punkt, den man vor Vertragsabschluss bedenken sollte.
Viele Grüße Lundy