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Forum / Allgemeines

Riester, Juncker und Co.  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Gruezi,

folgendes: Ich Grenzgaenger - arbeite in LU. Frau: Frisch Mutter und Hausfrau 🙂 - erwerbslos also.

Wohnhaft in D.

Was ist denn da Sinnvoll hinsichtlich Renten ?

Z.B. ich diese Junker ? Und Frauchen Riester? Oder ich was in LU und Frau Riester ? Oder auf Riester verzichten und in LU Fondspläne / Lebensversicherungen investieren ?

Gibt es Möglichkeit, in LU die ungefähre Rente zu errechnen ? So ne art Rechnenprogramm im Internet was nicht zu kompliziert ist? Gibt es Richtwerte ?

Danke danke für viele Antworten zu diesen vielen Fragen.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Das Thema ist zu komplex um ohne weitere Details zu kennen fundierte Aussagen zu machen.

Im Wesentlichen musst Du Dich informieren und selber rausfinden, was für Euch in Frage kommt.

nur Stichwortartig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

1. Riester

Bei Verheirateten Grenzgängern mit Kind(ern) und einem Partner mit geringem oder keinem Einkommen in D macht Riester für den nicht erwerbstätigen Sinn, da man schon bei Einzahlung des Mindestbetrags (ich glaube 2007 sind das 60EUR/Jahr) die volle Förderung Förderung bekommt. (max. 154€/Partner und 184€/Kind) Bei 60€ z.B. 522€ dazu zu bekommen (1Erwachsener 2 Kinder) ist m.E. keine schlechte Rendite. Vorraussetzung: es besteht/bestand Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV.

Der in L erwerbstätige kann über die Ehegattenregelung auch "Riestern" - ob sich das lohnt, muss man sich durchrechnen. Ein Vorteil könnte sein, dass man später die Kinderförderung übernehmen kann, wenn der Partner aus der Förderfähigkeit rausfällt (z.B. wegen Selbstständigkeit). Der Mindestbeitrag ist aber höher (3% vom Brutto abzüglich der Förderung), zahlt man weniger wird die Förderung anteilig gekürzt.

Bei riestergeförderten Fond- oder Banksparplänen kann man die Einzahlungen jedes Jahr auch flexibel anpassen.

2. Juncker

Reines Rechenspiel : ermittle die Steuerersparnis und die garantierte Rendite, bzw. lass dich von einem guten Makler beraten und entscheide dann, ob das für Dich in Frage kommt.

In allen Fällen sollte es Geld sein, das man definitiv "übrig" hat, da man im Regelfall erst mit 65 wieder dran kommt. (Bei Riester gibt es Ausnahmen z.B. bei Hausbau - das entnommene Geld muss aber später wieder eingezahlt werden)

Gruss

Martin


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SamHawkins
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18 Jahren  ago  

Ein in Lux. sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit Wohnsitz in Dtl. ist normalerweise unmittelbar zulageberechtigt (das hat mit Ehegattenregelung imho nichts zu tun). Schließt er einen entsprechenden Vertrag ab, so ergibt sich daraus für den nicht erwerbstätigen Ehegatten eine mittelbare Zulageberechtigung. Das bedeutet, dass der die Förderung sogar bekommt, ohne auch nur einen Cent aus eigener Tasche drauflegen zu müssen.

Anscheinend ist aber die Höhe der Zulage für den nicht zahlenden Ehegatten davon abhängig, wie viel (bis zu den genannten 3 bzw. ab 2007 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens) in den Vertrag des Grenzgängers fließt.

Alles nicht so einfach, aber im Falle von zwei Kindern scheint Riestern durchaus sinnvoll zu sein.


Anonymous
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18 Jahren  ago  

Hallo SamHawkins,

Danke für die Ergänzungen und Richtigstellungen zu meinem Beitrage - man sieht, dass man sich ernsthaft und gründlich mit der Sache beschäftigen muss 😉

Gruss

Martin


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toka
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18 Jahren  ago  

Mach dir ein Sparbuch und zahle da jeden Monat was ein,dann im laufe der Jahre schaun das man mehr Zinsen bekommt.Hat den Vorteil das es niemand sonst weiß und ihr keine Steuern bezahlen müsst,wer weiß was man in 5-10 Jahren für Steuern bezahlen muß. Der Sparstrumpf war immer gut...........