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Forum / Allgemeines

Riester again - und RV in D  

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Maacher
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19 Jahren  ago  

Hallo allerseits,

(sorry, nochmal Doppelpost, aber die Antworten auf alte Beiträge sind immer so gut versteckt - seht es mir bitte nach - und das Thema Rente ist ja immer und für alle interessant ...)

Also, ich bin gerade dabei mich näher zu informieren über Riester, leider sieht das aber sehr schlecht aus mit Infos... und den Termin in der Beratungsstelle in TR konnte ich leider nicht wahrnehmen, daher wäre ich (wie sicher auch andere hier) für Infos dankbar... wenn das jemand schon gemacht hat oder vorhat: Bitte mal Erfahrung posten!

Ich will Euch hier auch auf eine interessante Publikation aufmerksam machen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_34460/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Info-Brosch_C3_BCren/info__ausland/_C3_9Cberstaatliche_20Regelungen_20_20f_C3_BCr_20EU_20und_20Schweiz.html

EIn Satz auf S.25, in dem steht, dass man als arbeitsloser Grenzgaenger keine Anrechnungszeiten erhält, verstehe ich nicht so ganz - Kann / darf das sein? Das heißt soviel, wie dass man als Grenzgaenger benachteiligt wäre bei der Höhe der späteren Rente, sofern man arbeitslos wird?

Viele Grüße, Maacher


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Er lautet: "Arbeitslose Grenzgänger erhalten keine Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit, auch wenn sie bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet sind (vgl. Abschn. 3.2). Das Gemeinschaftsrecht ordnet Zeiten der Arbeitslosigkeit bei Grenzgängern dem Wohnortstaat zu."

Lieber Maacher, ich glaube, Du hast diesen Text vollkommen missverstanden. Aber nicht Deine Schuld! Denn durch die Textpassage sind ausschließlich Grenzgänger gemeint, die in D arbeiten und in einem anderen EU-Staat wohnen. Weil die Verfasser in ihrer Formulierung hier nicht berücksichtigen, dass es Grenzgänger aus D nach anderen EU-Staaten gibt.

Der letzte Satz gilt natürlich absolut: Der Grenzgänger ist in der Regel in seinem Wohnstaat arbeitslos gemeldet; dadurch geht es in Ordnung, dass die Anrechenzeiten den Zeiten im Wohnstaat zugeschlagen werden.

Das wäre ja auch für Dich o.k., denn Dein Wohnstaat ist D! In welchem Staat diese Anrechenzeiten berücksichtigt werden, spielt meist nur bei ganz bestimmten Einzelfragen eine Rolle. In den meisten Fällen werden alle Zeiten über alle Staaten der EU hinweg addiert.