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Forum / Allgemeines

Riester  

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BueroBitburg
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19 Jahren  ago  

Situation: Arbeitnehmer in Luxemburg, keine Steuererklärung in Deutschland

Ist als Altersvorsorge ein Riestervertrag möglich? Steuerlich absetzbar ist dieser sicherlich nicht, ist evtl. ein Zulagenvertrag möglich?


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agulia
170 Messages

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19 Jahren  ago  

Zulagenanspruch ist gegeben, wenn in Lux Rentenversicherungspflicht vorliegt (was anzunehmen ist). Leider wissen dies die wenigsten "Berater", womit ihnen ein beachtliches Klientel verloren entgeht... Vor allem bei einer Familie mit Kindern kann dies - durch die Zulagen - lukrativ sein.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo,

Wenn man längerfristig in L plant, dürfte alternativ auch die "Juncker-Rente" interessant sein. Infos siehe z.B. hier:

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=112

Gruss

Martin


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bankerman
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19 Jahren  ago  

...und mit welchem Bruttogehalt wird dann kalkuliert, mit dem lux. ?

Das hat ja massgeblichen Einfluss auf die Höhe der staatlichen Zulagen.

Gruß bankerman


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schatz
70 Messages

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19 Jahren  ago  

Es wird das sozialversicherungspflichtige Brutto angenommen.

Wenn man in Deutschland keine Steuern zahlt, kann man nur die staatliche Zulage kassieren und nicht wie sonst möglich die gezahlten Prämien (im Rahmen einer Günstigerprüfung durch das Finanzamt) absetzen. Ist eigentlich auch logisch.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Funktioniert tatsächlich: wenn man seine Steuern in Luxemburg zahlt muß man nur den Mindestbeitrag für die Riesterrente zahlen und bekommt die volle Förderung. 🙂 Mein Tip: Die BHW in Trier kennt sich damit aus.


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bankerman
35 Messages

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19 Jahren  ago  

Also doch nicht das sozialversicherungspflichtige Brutto aus L, denn dann würden ja darauf die eigenen Riester-Beiträge berechnet ?

Ist es wie bei der Eigenheimzulage ? Da konnte man 1 Mio in L verdienen und auf den deutschen Antrag bei Gesamtbetrag der Einkünfte 0,00 (NULL 😉 setzen und Zulage kassieren.


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schatz
70 Messages

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19 Jahren  ago  

Es kommt darauf an... wenn man in L ein sehr geringes Einkommen hat (Mindestlohn) kann es u. U. sein, das die Mindestbeträge ausreichen könnten. Ich hatte, bevor ich mich mit dem Thema beschäftigt hatte, auch die Hoffnung, daß der Mindesteigenbeitrag reichen könnte analog zur Eigenheimzulage. Nach etlichen Versuch eine valide Aussage von Produktanbietern (Versicherungen, Fondsgesellschaften ...) zu bekommen - war leider bis auf einen, keiner in der Lage, eine richtige (verlässliche) Lösung anzubieten. Um mich abschließend schlau zu machen, hab ich mit der Zulagenstelle in Berlin gesprochen und die haben mir mitgeteilt, daß auf jeden Fall das sozialversicherungspflichtige Gehalt in L als Basis genommen wird (sprich der Betrag beläuft sich dieses Jahr auf 3 % bis max. 1550 Euro)

Schönes Wochenende


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Luxi1
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19 Jahren  ago  

klingt interessant... wie hoch ist der mindestbeitrag?