Anfang September beginnt mein Mutterschutz. Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch einige Tage Resturlaub. Besteht der Anspruch auf diesen Urlaub auch noch Mitte nächsten Jahres im Anschluß an den Elternurlaub?
Offline
Anfang September beginnt mein Mutterschutz. Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch einige Tage Resturlaub. Besteht der Anspruch auf diesen Urlaub auch noch Mitte nächsten Jahres im Anschluß an den Elternurlaub?
Hallo,
deinen Resturlaub darf der Arbeitgeber nicht verfallen lassen. Mir wurde angeboten den Resturlaub an den Erziehungsurlaub "dranzuhängen". Für das Jahr in dem Du aus dem ERziehungsurlaub zurück kommst hast Du auch noch vollen Urlaubsanspruch.
lass dir das besser schriftlich geben das du deinen alten urlaub mit in das nächste jahr nehmen kannst. bei mir waren 12 tage verfallen weil ich es nicht schriftlich hatte.
gruß sternchen2
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