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Forum / Allgemeines

Renteneintritt, Fehler CNAP  

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Perler
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2 Wochen  ago  

Hallo

ich würde gerne euere Meinung hierzu hören. Nach meinem Antrag an die CNAP wurde mir mitgeteilt das ich vorzeitig zum 01.07.2025 in Rente gehen kann. Nun habe ich meine Ausbildung am 01.08.1986 begonnen, ich habe keine Lücken im Verlauf und werde im März 57 Jahre alt. Weder ist das Rentenalter erreicht noch habe ich die 40 Jahre voll. Ich habe darauf hin um Überprüfung gebeten und bekam ein Schreiben, das mir der frühestmögliche Renteneintritt bereits mitgeteilt wurde. Kann das richtig sein?


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luxfuchs
13 Messages

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1 Woche  ago  

Hi Perler,

freu dich doch einfach, dass du zum 01.07. das Handtuch werfen kannst... 😎 

Warst du auch in Deutschland berufstätig? Denn hier zählen an rentenrechtlichen Versicherungsdaten nicht nur die üblichen Berufsjahre, sondern z.B. auch noch Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr (auch, wenn da noch nichts in die dt. Rentenkasse eingezahlt wurde). Ohne in deinem Fall Näheres zu wissen, denke ich, dass du deine 40 Jahre voll hast - wie auch immer die sich zusammensetzen. Sonst würde dir die CNAP kaum dieses Datum nennen.


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luxfuchs
13 Messages

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1 Woche  ago  

Nachtrag: Wenn du im März 2025 57 Jahre alt wirst, hast du doch das Alter für eine vorzeitige Alterspension in Luxemburg erreicht?


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Saar74
76 Messages

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1 Woche  ago  

@LuxFuchs

gilt das auch für deutsche Regelstudienjahre ab 27, wenn von der deutschen Rentenversicherung erfasst?

Danke!


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Vera79
1761 Messages

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1 Woche  ago  

Ich empfehle immer wieder gerne die grenzgänger-Termine welche die CNAP regelmässig anbietet: 

 

https://cnap.public.lu/de/journees-internationales-information/calendrrierji.html

 

 


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luxfuchs
13 Messages

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1 Woche  ago  

Sorry, habe nicht studiert und bin kein Rentenexperte. Dahingehend kann dir sicherlich die Deutsche Rentenversicherung Auskunft über deinen persönlichen Versicherungsverlauf geben, den du beantragen und auf Vollständigkeit überprüfen kannst und auch solltest. Es gibt ja auch Zeiten, die man selbst beantragen und belegen muss. Näheres in den FAQ der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe damals meine Schulzeit vor der Berufslehre mittels Schulbescheinigung nachweisen müssen - das war unter SPD-geführter Regierung sogar ab dem 16. Lebensjahr möglich, das meinem Rentenversicherungsverlauf angerechnet wurde. Unter Frau Merkel bekam ich dann irgendwann ein Schreiben à la "Tja, die CDU-Regierung hat das wieder aufgehoben, es wird erst ab dem 17. Lebensjahr in der Rentenversicherung angerechnet."🙄 


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Neo0815
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1 Woche  ago  
Posted by: Saar74

@LuxFuchs

gilt das auch für deutsche Regelstudienjahre ab 27, wenn von der deutschen Rentenversicherung erfasst?

Danke!

Rechne doch mal eventuelle deutsche Schul- und Studienzeiten zwischen dem 17. und 18. Geburtstag sowie nach dem 27. Geburtstag nach und schau ob Du damit auf die erforderlichen 40 Jahre kommst.In Deutschland werden nach dem 17. Geburtstag 8 Jahre Schul- und Studienzeiten anerkannt.Wenn dazwischen noch eine Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt, kann es sein, dass die 8 Jahre über den 27. Geburtstag hinausreichen. Das wird in D anerkannt und meines Wissens nach in LU so übernommen.Solltest Du an Hand Deiner Daten nachvollziehen und mit den bestätigten Terminen vergleichen können.

Bei mir hat es so gepasst.

 


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Saar74
76 Messages

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1 Woche  ago  

@Neo0815 

Danke für die Info! Meinen deutschen Rentenverlauf habe ich vor ein paar Jahren geklärt! Und Schul und Studienzeiten sind drin und auch anerkannt. Dürfte dann daran liegen, das ich die 8 Jahre nicht überschreite!

Dann werde ich mal einen Beratungstermin in 2025 machen um die Gewissheit zu haben!