(Zunächst einmal: Luxemburg schreibt sich nach alter wie neuer Rechtschreibung "Luxemburg".)
Du kannst mit der Frage an den Schalter von der www.ccss.lu gehen. Da der Sachbearbeiter dieser Frage in den letzten zehn Jahren noch nicht begegnet ist, wird er spontan sagen, das gehe auf keinen Fall (so mein Vorurteil; man sollte es aber ausprobieren!) Besser ist noch, ein Schreiben an das CCSS zu richten. Dauert länger, ist aber ggf. verbindlich.
Es gibt auch www.oai.lu; die sind aber eher für ihre Mitglieder, selbständige Architekten, da.
Nach dem Luxemburger Sozialrecht sieht (nach meiner Einschätzung) die Sache eher negativ aus.
Es ist jedoch vorrangig zu klären, ob die Situation nach deutschem oder Luxemburger Recht zu beurteilen ist. Wenn Du in Deinem Wohnland, also D, einer Nebentätigkeit nachgehst, wärst Du in der Regel nach dem Sozialversicherungsrecht Deines Wohnlandes zu beurteilen. Diese Möglichkeit solltest Du evtl. prüfen.
"Der nebenbeschäftigte Grenzgänger",
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=146