hallo. meine situation: ich bin student in lux (ja das gibts), Ende 2005 habe ich drei monate mit einer halben stelle gearbeitet, das heißt ich habe keine Lohnsteuer wohl aber Rentenbeiträge (70 Euro/monat) gezahlt. Nun stelle ich mir die Frage ob ich mir diese Beiträge zurückerstatten lassen kann, oder ob ich sie in Deutschland angerechnet bekomme (wenn ja wie läuft das?) ? Danke für eure Hilfe!
Mein lieber Herr Studiosus, was heißt denn: "Student in Luxemburg"? In welchem Land warst Du denn beschäftigt? (Mit welchem Status? Ferienarbeit / Aushilfskraft, ...) Wo ist denn dein Wohnsitz? Ohne eine solche Präzisierung hängen Deine (sicherlich berechtigten) Fragen völlig in der Luft.
Also:
Wohnsitz, und Studienort ist Luxembourg, Staatsbürgerschaft deutsch und gearbeitet habe ich letztes Jahr 2 Monate lang in Luxembourg mit einem "Fest vertrag" über eine halbe Stelle (80h/Monat). In diesen zwei Monaten habe ich es fertiggebracht ganze 140 Euro Rentenbeiträge zu zahlen...was ich mich jetzt frage ist, ob ich von diesem Geld jemals einen Cent zu gesicht bekommen werde? Danke für die Hilfe......!
Ich würde sagen, das Weitere hängt von Deiner weiteren (Versicherungs-)Karriere ab. Entweder kommen in Luxemburg noch ein paar Monate hinzu; dann bekommst Du aus Luxemburg bei Rentenantritt eine eigene Rente (zu Deiner deutschen oder sonstwo erarbeiteten Rente).
Wenn Du nach Deinem Studium nie wieder in Luxemburg, sondern nur noch in einem anderen EU-Staat beschäftigt sein wirst, dann werden diese zwei Monate der Rente aus diesem EU-Staat hinzugeschlagen.
Wenn Du beschließen solltest, nach diesen zwei Monaten nicth mehr innerhalb der EU beschäftigt zu sein, dann kannst Du einen Antragt auf Rückzahlung Deiner Beiträge (ohne den staatlichen Anteil am Rentenkonto) stellen.
Es gibt jährlich von einem jeden Rententräger bzw. der Sozialversicherung eine Abrechnung bzw. ein Beleg. Den sollte man aufbewahren. Und wenn man später nicht mehr in Luxemburg, sondern in Deutschland eine Beschäftigung aufnimmt, sollte man eine Kopie dieses Belegs an die dt. Rentenkasse einsenden, damit die Zeiten im Versicherungsverlauf vermerkt werden. Gilt im Übrigen auch bei Ausbildungszeiten, Wehrdienstzeiten, Pflegezeiten von Familienangehörigen, ... usw.