Hallo,
weiss einer von Euch, wie Rentenanwartschaften behandelt werden, wenn die Berufstätigkeit in Lux. unterbrochen wird für meherere Monate. Wird dann gleich nach Deutschland übertragen?
Donaldine
Offline
Hallo,
weiss einer von Euch, wie Rentenanwartschaften behandelt werden, wenn die Berufstätigkeit in Lux. unterbrochen wird für meherere Monate. Wird dann gleich nach Deutschland übertragen?
Donaldine
Der luxemburgische wie die deutsche Rentenversicherung zahlt eine Rente nur dann, wenn im jeweiligen Land mindestens für 12 Monate Beiträge entrichtet wurden. Wenn man in dem einen Land darunter bleiben sollte, dann übernimmt in einem solchen Falle der Rententräger des jeweils anderen Landes anteilig die betreffenden Beitragsmonate. http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=36
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