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Forum / Allgemeines

Rentenansprüche bei Grenzgänger-Ehepaaren  

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piyasa
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18 Jahren  ago  

Hallo,

mal eine Frage zum Thema Rentenansprüche. Wie sieht die gesetzliche Regelung aus, wenn ein Ehepartner (der Grenzgänger ist) verstirbt. Gibt es dann eine Witwen-/Witwerrente und wie hoch würde die ausfallen? Mir sind nur die Prozentsätze in D bekannt. Vielen Dank schon mal

Piyasa


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Basis der Berechnung der Hinterbliebenen-Rente ist die Rente, welche an den Versicherten selbst geschuldet gewesen wäre. Von dieser wird die Hinterbliebenen-Rente abgeleitet. Sie wird also stets aus der Versicherung einer anderen Person gezahlt - eine Witwenpension z.B. aus der Versicherung des verstorbenen Ehemannes.

a) der überlebende Ehegatte

hat Anrecht auf

- die Gesamtheit der pauschalen Steigerungen und der pauschalen Sondersteigerungen, welche an den Versicherten geschuldet gewesen wären;

- 3/4 der proportionalen Steigerungen und der proportionalen Sondersteigerungen, welche an den Versicherten geschuldet gewesen wären.

Die Berechnung der Hinterbliebenen-Renten,

Hinterbliebenen-Rente,

7 Renten in und aus Luxemburg, http://www.euroluxembourg.lu/Renten.html


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potti325
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18 Jahren  ago  

hallo, habe gestern meinen Rentenbescheid aus lux erhalten (witwen- und zwei mal waisenrente). mein mann war nur 9 monate in lux beschäftigt, aber da er durch unfall gestorben ist, wurde uns ein rentenanspruch anerkannt. nun meine frage: hab in mehreren broschüren gelesen, das die hinterbliebenenrente bis zur mindestrente aufgestockt wird. das war bei uns aber nicht der fall. kann mir jemand sagen, wie die rente in lux berechnet wird.