Basis der Berechnung der Hinterbliebenen-Rente ist die Rente, welche an den Versicherten selbst geschuldet gewesen wäre.
Von dieser wird die Hinterbliebenen-Rente abgeleitet.
Sie wird also stets aus der Versicherung einer anderen Person gezahlt
- eine Witwenpension z.B. aus der Versicherung des verstorbenen Ehemannes.
a) der überlebende Ehegatte
hat Anrecht auf
- die Gesamtheit der pauschalen Steigerungen und der pauschalen Sondersteigerungen, welche an den Versicherten geschuldet gewesen wären;
- 3/4 der proportionalen Steigerungen und der proportionalen Sondersteigerungen, welche an den Versicherten geschuldet gewesen wären.
Die Berechnung der Hinterbliebenen-Renten,
Hinterbliebenen-Rente,
7 Renten in und aus Luxemburg,
http://www.euroluxembourg.lu/Renten.html