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Forum / Allgemeines

Rentenansprüche  

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Igel
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20 Jahren  ago  

Ich hätte eine Frage: wie viele Jahre muss man in Lux gearbeitet haben, damit für diese Zeit die Rentenansprüche nach Lux. Rentenindex bezahlt werden statt nach dem deutschen oder französischen?


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Die Frage schon ist falsch gestellt.

Luxemburger Zeiten werden grundsätzlich nach lxbg. Regeln, dt. nach dt. berechnet und gezahlt.

Siehe "Renten aus Europa", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=540


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Wie aus dem genannten Text hervorgeht, müssen mindestens 12 Monate Versicherungszeit in L zusammenkommen, so dass diese zur Grundlage für eine eigenständige Rente aus L genommen werden können. Werden diese 12 Monate nicht erreicht, so werden diese zu kurzen Zeiten den dt. (bzw. frz. oder wo wo man länger versichert war) hinzugeschlagen.

Liegen aber die zeiten in D wie in L darüber (12 Monate), so gilt die Aussage von Hamisso: Für jedes Land eine eigene Rente entsprechend der dort zurückgelegten Versicherungszeit.


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alfred99
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20 Jahren  ago  

Diesbezüglich hätte ich auch noch eine (kompliziertere) Frage.

Wenn ich mit 60 die erforderlichen 480 Versicherungsmonate (D + L zusammengerechnet, inkl. Ergänzungszeiten wie zb Studium) mehr als erreicht habe, und zu diesem Zeitpunkt noch in L beschäftigt bin, könnte ich ja vorzeitig in Rente gehen.

Meine Frage nun bezieht sich auf eine eventl. aus D zu erwartende Kürzung der Rente, da ja das Renteneintrittsalter in D (noch) 65 Jahre beträgt (wie in L übrigens auch). Wird jetzt nur die Rente aus D um die fehlenden 5 Jahre gekürzt oder fällt da auch die Rente aus L mit rein?


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Also nach meinem Kenntnisstand ist das so: Du hast gewissermaßen zwei verschiedene "Verträge", jeder mit seinen eigenen Bedingungen. Wenn Du in L früher als die Regel in Rente gehst, interessiert das die Dt. im Prinzip nicht, d.h. Du bekommst die dt. Rente erst, wenn sie fällig und beantragt ist. Die Frage ist demnach, ob Dir in der Übergangszeit die Rente aus L genügt! (Wenn Du in dieser Zeit was hinzuverdienen willst, bekommst Du dies vermutlich wieder bei der Rente aus L gekürzt!)

Da all dies individuell sehr unterschiedlich aussehen kann, ist eine Rentenberatung nicht zu umgehen. Termin vereinbaren!


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

hallo, soweit ich weiß sind das zehn jahre...bin mir aber nicht 100%ig sicher


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Es muss NICHT 10 Jahre in Luxemburg gearbeitet werden, um Anspruch auf Rente aus Lux zu haben.

Allerdings müssen natürlich insgesant die Mindestbeitragszeiten für die gesetzliche Rente erreicht werden. d.h. für Deutschland 5 Jahre - für Luxemburg 10 (hier also die 10 Jahre ). Die BeitragsZEITEN (nicht die Beiträge) werden aus ALLEN Mitgliedsstaaten in denen man gearbeitet hat, zusammengerechnet.

Wie oben schon beschrieben hat man nach 12 Monaten in Lux Anspruch auf Rente aus Lux, wenn man insgesamt die Beitragszeiten zusammenbekommt. Die einzelnen Rentenansprüche aus verschiedenen Staaten werden jeweils getrennt berechnet - d.h. die Luxemburger Rente wird auch nach Luxemburger Rentenformel berechnet. Wenn man weniger als 12 Monate in einem Staat gearbeitet hat, werden die Beiträge und Beitragszeiten (in Lux abzüglich staatl. Anteil) an den Rentenversicherungsträger des Heimatlandes gemeldet.