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Erhöhung von SP95 für diesen Mittwoch geplant
Forum / Allgemeines

Rentenanspruch!  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo!

Meine Mutter (57 Jahre) arbeitet seit einem Jahr in Luxemburg auf Honorarbasis und führt Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur Casse de Maladie ab. Gleichzeitig besteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in Deutschland. Ergibt sich aus den Luxemburg gezahlten Beiträgen ein Rentenanspruch?

Vielen Dank für eure Infos :-)!

blaukiki79


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Die Situation ist mir doch etwas verworren. Denn es besteht ein Widerspruch:

1. Von dem Rententräger, an den man Beiträge zahlt, erwirbt man auch einen Rentenanspruch.

2. Für dieselbe Beitragszeit kann man nicht von zwei verschiedenen Rententrägern zur selben Zeit Rente beanspruchen.

Bleibt wohl nichts anderes übrig, als bei den jeweils zuständigen Versicherern sich zu erkundigen. Die haben wohl hoffentlich schnell eine passende Antwort parat.

Zwei Möglichkeiten: 1. entweder bekommt sie doch zwei Renten; 2. oder die deutsche Rente wird erhöht (Bekommen dann die deustchen die Beiträge?!)


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Es gibt wohl noch eine 3. Möglichkeit: Wenn die vom Luxemburger Gesetz schematisch vorgesehen Mindestgrenze an zu versteuerndem Einkommen (die als Grundlage zur Fetssettzung der Sozialabgaben dient; das ist bei selbständig ausgeübter Nebenbeschäftigung soweit ich mich erinnere 1/3 des sozialen Mindestlohns) nicht erreicht wird (Nachweis durch Steuerbescheid bzw. -erklärung), dann können die Sozialabgaben teilweise oder insgesamt zurückgefordert werden.

Es können auch Rentenbeiträge zurückgefordert werden; das macht vor allem dann Sinn, wenn sie nicht das Minimum für einen Rentenanspruch erreichen. Dann gehen allerdings die staatlichen Zuschüsse zur Rente verloren.