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Forum / Allgemeines

Renten-/Krankenversicherung bei vorübergehender Arbeitslosigkeit  

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Sunny5
3 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin seit dem 15.10.2006 arbeitslos und werde meine neue Stelle am 01.11.2006 antreten, auch in Luxemburg. Kann mir jemand sagen, ob und wo ich diese vorübergehende Arbeitslosigkeit anmelden muss? War heute auf dem Arbeitsamt, die haben mir nur einen Antrag auf Arbeitslosengeld mitgegeben. Ich habe aber nicht vor, diesen Antrag zu stellen, weil ich selbst gekündigt habe und demnach wohl keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Dennoch wird sich diese 2-wöchige Pause ja später irgendwann mal bemerkbar machen. Werde ich dann Probleme bekommen wegen der Rentenversicherung? Wie sieht es außerdem aus mit der Krankenversicherung? Bin ich jetzt in diesem Zeitraum der Arbeitslosigkeit krankenversichert? In Deutschland ist das wohl so gereglet, dass man noch 4 Wochen krankenversichert ist... Wie sieht es denn in Luxemburg aus? Das konnte mir bisher keiner sagen!

Vielen Dank für Eure Hilfe!


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Am besten zu www.ccss.lu in die Route d'Esch und abklären. Für die Krankenversicherung gibt es eine Übergangszeit.

Bei der Rentenversicherung kann man sich freiwillig versichern. Es gibt aber auch ein Minimum an Tagen in einem Monat, damit der ganze Monat gerechnet wird. Einfach überprüfen lassen, ob die freiwillige Beitragszahlung zur Überbrückung Sinn macht.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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18 Jahren  ago  

Auf jeden Fall beim dt. Arbeitsamt arbeitslos melden. Acuh wenn man nichts erhält. Aber sicher ist sicher. Man ist jedenfalls gemeldet. Das dt. Arbeitsamt gibt auch Auskunft inwieweit man krankenversichert ist während dieser kurzen Phase. Oder sie erteilen Auskunft wo man sich schlau machen kann. Das mit dem neuen Job ging ja dann verdammt schnell. Sei froh drüber und mach dir heute keine Sorgen über die 14 Tage "RENTE". Wer weis was da noch kommen wird?????? Gruß Jumbo