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Forum / Allgemeines

Renten-Ansprüche bei Wechsel nach D  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo,

nach 4 Jahren Tätigkeit bei einem luxenburgischen Arbeitgaber werde ich demnächst wieder nach D wechseln. Während dieser Zeit habe ich ca. 2 Jahre in D & 2 Jahre in Lux. gewohnt.

Weiss jemand wie es mit Rentenansprüchen in Lux aussieht? ...bzw. mit Sozialversicherungsansprüchen allgemein?

Danke schonmal!


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Du bekommst für Deine Versicherungszeiten in L eine Teilrente aus L. Antragstellung zusammen mit Deiner dt. Teilrente im Wohnland, also wohl D. Belege aufbewahren! bzw. Versicherungskonten auf Vordermann halten


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Danke Meffo! ...Antragstellung ist aber vermutlich nicht schon bei Wegzug, sondern erst bei Rentenalter nötig, oder?

Schönen Abend!


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Gewiss. Antragsvoraussetzungen sind Erreichen des entsprechenden Lebensalters, Minimum an Versicherungszeiten; allerdings immer unterschiedlich je nach Land bzw. Bedingungen des Versicherungsträgers in L oder D. Nur bei der Wartezeit werden Versicherungszeiten zusammengerechnet: L+D.


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luxlex
544 Messages

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17 Jahren  ago  

Kann man sich eigentlich auch in D oder L (je nachdem) den Rentenanspruch ausbezahlen lassen, wenn der anspruch minimal ist (wenige Monate) ? Meine Frau fürde sich gerne ihre Ansprüche von ihrer Lehre in D ausbezahlen lassen...