Hallo stimmt es, das wir als Deutsche, die in Luxembourg arbeiten und auch unsere Rente einmal von hier beziehen werden, diese nach "Deutschem Recht" in Deutschland auch versteuern müssen? Bitte um Infos danke
nach den ganzen Wahlen und dem Rententhema in Deutschland kam bei mir noch eine andere Frage auf... Haben wir als Grenzgaenger irgend eine Moeglichkeit, Einfluss auf die Luxemburger Rentenpolitik zu nehmen (z.B. gibt es sowas wie eine Sozialwahl?) oder sind wir da den Luxemburgern komplett ausgeliefert?
Bei den Sozialwahlen wie bei den Wahlen zu den Personalvertretungen in den Betrieben und Unternehmen sind alle Beschäftigte wahlberechtigt. Leider wird dieses Recht nur von wenigen Grenzgängern auch tatsächlich wahrgenommen.
Die Ergebnisse bei den Sozialwahlen, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=415
Am 12. November 2003 sind Sozialwahlen, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=386
Wer nicht wählt, hat hinterher wohl kaum ein recht, sich über die Entscheidungen zu ärgern, an denen er nicht teilgenommen hat.
Wohl ist es aber auch so, dass letztlich auch bei der Rentenversicherung die Politik d.h. die Luxemburger Regierung das letzte bestimmende Wort hat.
Die Frage wird beantwortet durch das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Luxemburg und Deutschland.
Weniger umstritten ist gewiss die Frage der Beamtenpensionen; hier gilt stets das Prinzip, dass der zahlende Staat die Pensionen, die er zahlt, auch selbst besteuert.
Bei den "normalen" Renten ist der Fall weniger offensichtlich und recht umstritten.
Ähnlich wie im Falle der Lohnsteuer für LKW-Fahrer muss man sich hier wohl auf ein längeres Fingerhakeln zwischen beiden Staaten einstellen. Luxemburg verfügt zumindest über das Argument, dass auch die "normalen" Renten in Luxemburg zu 1/3 aus dem Staatsbudget finanziert werden.
Nach deutschem Recht sind die in luxemburg bezogenen Renten in deutschland wie die deutschen Renten zu versteuern. Also für sog. "Bestandsrentner", solche, die also schon vor 2005 Rente bezogen haben, oder diejenigen die in 2005 in Rente gegangen sind, sind die Renten zu 50 % zu versteuern. Und mit jeden späteren Renteneintritt erhöht sich dieser Prozentsatz bis 2040 die Renten zu 100 % zu versteuern sind.
Na schön, "nach deutschem Recht". Das DBA hat jedoch genau das zu klären, ob für einen solchen Fall luxemburgisches oder das deutsche Recht anzuwenden ist!
Es wäre also zu klären, was im DBA dazu drinsteht, wie dies zu interpretieren ist und ob es geändert werden wird. Weitere Frage: Hielte die betreffende Regelung einer Klage vor dem EuGH stand?
stand irgendwan letzte woche im tv. das wird jetzt erst verhandelt. laut sachverständigen dürfte sie recht gesprochen bekommen und die rente dann per luxemburg versteuert werden. allerdings ist wohl auch schon ein gesprächstermin seitens der deutschen regierung mit der luxemburger regierung gewünscht worden. alles sieht wohl so aus, das in zukunft wirklich in dtl versteuert werden muss
Ich wüsste nicht, warum die Luxembourger Deutschland die Steuern auf die Renten schenken sollten... darüber hinaus muss sich der deutsche Staat auch Gedanken machen, wie viele (gutverdienende) Rentner in Zukunft das Land verlassen werden, wenn man von einer Rente von 3000 Euro nur noch 1500 rausbekommt, nachdem der deutsche Staat sich seinen (nicht verdienten) Anteil genommen hat..... Für mich wäre eine 100% Besteuerung meiner zukünftigen Rente (wenn es denn eine geben sollte) ein Grund mehr, im Alter ins Ausland zu gehen!
auf jedenfall! die frage ist sowieso ob man nicht das land verlassen sollte solange eine frau wie merkel das zepter in der hand hat. es gehört zwar nicht wirklich hierhin, aber der spiegel hat vor zwei wochen gefragt ob deutschland ausstirbt, dazu eine antwort aus einen leserbrief : "was wäre daran so schlimm!" ganz unrecht hat der gute nicht!!!!