Hallo, ich bin 60 Jahre alt und habe mal meinen Rentenanspruch aus meiner luxemburgischen Arbeitszeit (3 Jahre) klären wollen. Dabei hat sich ergeben, dass ich bereits seit dem 57igsten Lebensjahr Anspruch auf ca. 90 Euro/Monat habe. Bekomme ich dies auch rückwirkend ab meinem 57igsten Lebensjahr? Wer weiß da was? Gruß Birgit