Hallo zusammen,wenn ich mit 57 in Rente gehe,und das Offizielle Renteneintritsalter von 65 Jahren erreiche wird dann die auch Rente erhöht?? Ein Kollege hat so etwas erzählt ,wäre ja schön aber denke wohl nicht.
LG Zorro
Die Rente wird doch von allen eingezahlten Rentenbeiträge/Jahren errechnet und doch nicht ein Mittelwert von den letzten eingezahlten Jahre....oder?
Ok, ich schreibe dann mal etwas mehr.
Beispiel: Jemand arbeitet in Luxemburg und erfüllt die Bedingungen um mit 57 in Rente zu gehen. Das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Jahre lag bei 4000 Euro und die Rente mit 57 aus Luxemburg beträgt 2000 Euro. Folglich kann die Person weiter in Luxemburg (aber auch sonstwo) arbeiten und 2000 Euro verdienen ohne das die Rente gekürzt wird. Vereinfacht könnte in diesem Beispiel mit 57 die Arbeitszeit auf 50% reduziert werden ohne das am Ende des Monats ein Euro weniger auf dem Konto ist. Sofern die Anstellung weiterhin in Luxemburg ist muss natürlich auf den neuen Halbtagsjob weiter Sozialversicherung abgeführt werden und die kommt dann zum tragen wenn die Person mit 65 in die Altersrente geht.
Die Rente errechnet sich natürlich aus den Beitragsjahren und hat mit der Grenze des Hinzuverdienst nichts am Hut.
Hi Kurtis, ich hab sogar zwei Fehler drin, es sind 5 Jahre und nur weil bei mir die letzten Jahre die höchsten Einkommensjahre sind muss es ja nicht bei jedem so sein.
Zitat D_Broschuere_Alterspension.pdf Seite 11:
"wenn die jährlichen Einkünfte monatlich mehr als ein Drittel des Mindestlohnes betragen,jedoch unter dem Durchschnitt der Einkommen der 5 höchsten beitragspflichtigenVersicherungsjahre liegen, wird die vorzeitige Alterspension gekürzt falls die Summe derPension und des Einkommens den Durchschnitt der Einkommen der 5 höchstenbeitragspflichtigen Versicherungsjahre überschreitet."