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Forum / Allgemeines

Rente in Luxemburg  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Spielt es bzgl. meinem Rentenanspruch in Luxemburg eine Rolle ob ich Teilzeit oder Vollzeit arbeite? Oder ist lediglich das Gehalt relevant und daher auch die Summe die ich monatlich einbezahle? Und stimmt es, dass man mind. 10Jahre in Luxemburg arbeiten muss um überhaupt etwas an Rente zu bekommen egal wieviel man vorher einbezahlt hat?

Danke für die Hilfe.


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Hallo,

10-Jahres Frist Luxemburg: in Luxemburg musst Du - vereinfacht gesagt - 120 Beitragsmonate nachweisen, um Rentensanspruch zu haben. Hierbei werden aber ALLE Beitragsszeiten in gesetzlichen Rentenversicherungen zusammengezählt: z.B. 3 Jahre in D, 3 Jahre in F plus 4 Jahre in L = 10 Jahre

Das Teilzeit oder Vollzeit für den Rentenanspruch eine Rolle spielt, wäre mir neu, es zählen die geleisteten Beiträge.

Lies Dir am Besten mal hier unter Tipps das Kapitel "Rente" durch.

Gruss

Martin


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Die Versicherungsdauer wird in Kalendermonaten ausgedrückt. Bei den Lohnempfängern wird ein Monat angerechnet, falls wenigstens 64 Arbeitsstunden geleistet werden. Bei den selbständig Tätigen wird ein Monat angerechnet falls die Berufstätigkeit sich wenigstens über zehn Tage erstreckt.

Bruchteile von Monaten die unterhalb dieser Minima liegen werden auf die nächstfolgenden Monate übertragen und dann angerechnet, sobald die Summe der Stunden 64 bzw. die Summe der Tage 10 erreicht.

Die vorerwähnten Angaben gelten für Zeiten nach dem 31.12.1987. Bis zu diesem Datum wurden in der Arbeiterpensionsversicherung die Versicherungszeiten in Tagen berechnet. Die Umwandlung dieser Tage in Monate erfolgt, indem die Gesamtzahl der bis zum 31.12.1987 geleisteten Tage durch den Umwandlungsfaktor 22,5 geteilt wird.


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redred
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17 Jahren  ago  

diese regelung gilt aber nur wenn man luxemburgischer staatsbürger ist, oder?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Als Versicherungszeiten werden gerechnet die Zeiten, in denen Du in L pflichtversichert bist (siehe jährlicher Rentennachweis durch CCSS).

Bei der Berechnung der Versicherungszeiten spielt der Wohnsitz keine Geige.

rundsätzlich musst Du logisch auseinanderhalten:

1) ob und unter welchen Voraussetzungen der Antrag auf Rente bei welchem Versicherungsträger gestellt werden kann (Lebensalter, Arbeitsunfähigkeit, Wartezeiten);

2) wie hoch die Rente ist, die der jeweilige Versicherungsträger zahlt (Versicherungszeiten, Höhe der geleisteten Beiträge).


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17 Jahren  ago  

Erstmal danke für die Antworten.

Falls ich das also richtig verstanden habe, spielt es für die Rente keine Rolle ob ich laut Vertrag 20 Stunden oder 40 Stunden die Woche arbeite (beim gleichen Gehalt), da ich ja immer über den genannten 64 Stunden im Monat liege.

Und wenn ich es jetzt auch richtig verstanden habe, werden die in Deutschland geleisteten Beiträge von der deutschen Rentenkasse ausbezahlt und in Luxemburg muss ich nochmal mind. 10 volle Jahre gearbeitet haben um auch in Luxemburg einen Rentenanspruch auf diese (z.B. 10) Jahre zu haben?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

1.) Für die Addierung der Versicherungszeiten sind 20 oder 40 Stunden die Woche egal; für die Höhe der Rentenbeiträge und der später gezahlten Rente wohl eher nicht, wenn Du nicht in 20 Stunden soviel verdienst wie in 40 Stunden.

2.) Für die Versicherungszeiten in D erhältst Du die entsprechende Rente aus D; für die in L erhältst Du die entsprechende Rente aus L.

Es gilt neben dem Lebensalter bzw. festgestellter Arbeitsunfähigkeit eine "Wartezeit", d.h. eine Mindestdauer an Versicherungszeiten, damit Du überhaupt Rente in D bzw. L beantragen kannst. Dazu werden jedoch alle Versicherungszeiten zzgl. Ersatzzeiten zusammengerechnet, also D+L+... (alle EU-Länder). Also: Wo Du die "Wartezeit" abgelegt hast, spielt überhaupt keine Rolle.


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17 Jahren  ago  

Gibt es irgendwelche Anrechnungen der Einen Rente bei der Anderen oder so?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Im Grundsatz werden die Teilrenten von jedem Rentenversicherungsträger separat ausgerechnet; hernach gibt es in kleinerem Rahmen ggf. Anpassungen im grenzüberschreitenden Berechnungsverfahren. Schließlich wirkt sich der Wohnsitz aus, ggf.etwa in L bei der sog. "Mindestrente". Sowie bei der Besteuerung.

Es hat wenig Zweck, hier in Einzelheiten zu gehen. Eine allgemeine Übersicht gibt es unter www.euroLuxembourg.lu. Wer nicht mehr lang hat zur Rente oder vor grundsätzlichen Karriereentscheidungen steht, kommt sowieso nicht um eine individuelle Rentenberatung herum. Vor allem sollte man schon jetzt seine Rentenunterlagen auf Vordermann halten bzw. eine Rentenkontoauskunft anfordern, sofern sie nicht schon automatisch erfolgt ist.