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Forum / Allgemeines

Rente aus Luxemburg in deutscher Lohnsteuererklärung angeben?  

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Idschi
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19 Jahren  ago  

Hallo alle zusammen! Ich bin neu hier im Forum - obschon ich seit einigen Jahren (sehr zufrieden) in Luxemburg arbeite bin ich erst kürzlich auf diese Seite gestoßen. Beim durchforsten der Beiträge konnte ich schon so manchen Tipp mitnehmen! Danke dafür! 🙂 Nun zu meiner Frage: Meine Eltern waren auch Grenzgänger, mein Vater bezieht Rente aus Luxemburg, meine Mutter hatte sich diese damals auszahlen lassen. Nun haben beide in Deutschland ein Grundstück veräußert und müssen nun eine Steuererklärung in D abgeben. Muss die luxemburgische Rente in der Steuererklärung mitgeteilt werden? Wenn ja: wo soll diese in der Steuererklärung eingetragen werden? Sind mit etwaigen negativen Belastungen zu rechnen? (Versteuerung der lux. Rente in D?) Vielen Dank im voraus! Gruß, Idschi


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Bei einer Einkommensteuererklärung sind stest alle zu versteuernden Einkünfte anzugeben. Ob dafür Steuer dann fällig wird, ist wieder eine andere Frage. Wenn die Rente schon durch Luxemburg steuerpflichtig gewesen ist, darf sie nicht ein 2. Mal besteuert werden. Möglicherweise wird sie jedoch eingerechnet, wenn für die übrigen Einkünfte der von D anzuwendende Steuersatz ermittelt wird (Progressionsvorbehalt).


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Vermutlich habe ich mich nicht präzise genug ausgedrückt. Es kommt hier wirklich genau darauf an.

1) Das Einkommensteuerrecht legt jeweils fest, welche Einklünfte unter die Einkommenssteuerpflicht fallen und unter welchen Bedingungen der Steuerpflichtige eine Erklärung abzugeben hat.

2) Ob auf die gemeldeten Einkünfte überhaupt oder wie hoch eine Steuerschuld entsteht, ergibt sich aus der Anwendung des Einkommenssteuertarifs bzw. der Berücksichtigung von Steuerbefreiungen oder Freibeträgen oder der Anwendung der Abkommen zur Vermeidun von Doppelbesteuerungen,...).

Praktisch heißt das: Man kann in einem Land steuerpflichtig sein, und dennoch 0 Steuern zahlen (wie das ja viele Unternehmen vormachen! Eine neue Form der olympischen Idee: Dabei sein ist alles...)


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Idschi
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank, Meffo! Das ging ja fix! Wenn ich jetzt blos noch wüsste, unter welcher Rubrik ich die lux. Rente in die Steuererklärung soll eintragen, wäre ich Glücklich.... bin in diesen Sachen echt ne Null! Gruß, Idschi


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

Man muß bei den lux. Renten unterscheiden, ob man beim Staat beschäftigt war = die Rente wird in Lux. versteuert und unterliegt nur noch dem Progressionsvorbehalt in Deutschland. Bei den anderen Renten (und das dürften eigentlich alle Grenzgänger sein) gilt, dass die Rente in Lux. nicht versteuert wird und somit in Deutschland nach deutschem Recht (seit 1.1.2005 neues Alterseinkünftegesetz) zu versteuern sind. Einzutragen sind die Renten dann in die Anlage R Zeilen 1 bis 5. Wobei in Zeile 1 die Nummer eins für gesetzliche Rente eingetragen werden muß.


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Idschi
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank! Endlich bin ich Schlauer!