Ich hoffe die Frage langweilt euch nicht, sie ist wahrscheinlich schon tausendmal gestellt worden: Wieviel Jahre muß man in Luxemburg arbeiten um auch von dort Rente zu beziehen. Habe bisher 20 Jahre in Deutschland gearbeitet und bin nun nach Luxemburg gewechselt.
Der Grenzgänger und seine Rente(n), http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=36
Ab 12 Monate Versicherungszeit gibt es aus Luxemburg eine eigene Rente, zu den Bedingungen der Luxemburger Rentenversicherung. Wird diese Mindestzeit nicht erreicht, werden die Luxemburger Versicherungsmonate den deutschen angehängt, d.h. wie werden vom dt. Rententräger den dt. Zeiten hinzugerechnet und bezahlt.
Bei der Wartezeit wird in D wie in L die Zeiten aus D und L addiert. Die Höhe der künftigen Rente bemisst sich natürlich nach den Zeiten, die im jeweiligen Land zurückgelegt wurden und wird nach den in diesem Land üblichen Modus berechnet. Auch die übrigen Antragsvoraussetzungen (außer der Wartezeit) richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Versicherungsrecht.
Vorraussetzung sind 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Lux (s.o.) und insgesamt 120 Beitragsmonate im GESETZLICHEN Rentensystem (egal wo, die Zeiten verschiedener Länder werden addiert s.o.), d.h. man muss in D z.B. in die BfA eingezahlt haben ( inzwischen Deutsche Rentenversicherung Bund ) Zeiten, in denen Beiträge in andere Versorgunswerke gezahlt wurden, (z.B. Ärtze- oder Architektenversorgung etc.) zählen für die Wartezeit nicht.
ich weiss es nicht ob es stimmt, doch ich habe vob bekannten gehört, dass man nach 10 Jahren Arbeit in Luxemburg Anrecht auf die Mindestrente von 500 € hat und pro weiteres Jahr mindestens 50 € dazukommen. Heisst es Also wenn man mit 18 Jahren anfängt, dort zu Arbeiten und mit 65 in die Rente geht, dass man mindestens 2350[!!!!] € bekommt? recht unwahrscheinlich, oder?
Also die Luxemburger Altersrente ist so wenig wie die deutsche Steuererklärung auf einem Bierdeckel zu erledigen.
Kleiner Hinweis unter
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=982
Wann Mindestrente? Um Anspruch auf eine Mindestrente nach Luxemburger Recht zu haben, muss nicht nur die oben genannte Bedingung einer Mindestzeit von 10 Versicherungsjahren, sondern insgesamt 20 Jahre zurückgelegt worden sein, welche Pflichtzeiten, fortgesetzte oder freiwillig versicherte Zeiten, dazu gekaufte oder Ausgleichszeiten (Studium, Berufsausbildung, häusliche Pflege etc.) enthalten können. Wie hoch ist die Mindestrente? “Mindestrente“ heißt in Luxemburg nichts weiter als: Die Altersrente kann nach zurückgelegten 40 Versicherungsjahren nicht unter 1.190,41 € im Monat betragen. Die Höhe dieses Referenzbetrag wird von Zeit zu Zeit neu entschieden. Wer diese Versicherungszeiten nicht völlig erreicht, dem wird für jedes Versicherungsjahr, das hierzu fehlt, 1/40 von dem Anspruch auf die Mindestrente gekürzt. Umfassende Information unter www.avi.lu Rubrik „les pensions de vieillesse (Nouvelle version)“, Deutsche Flagge
Dort sind auch Beispielrechnungen zu finden.
Hallo,
vielleicht hilft das weiter. Da mir bisher auch keiner so richtig Auskunft geben konnte über Rentenansprüche aus Lux., finde ich diese Beispielrechungen, die ich auf der Homepage eines Lux. Versicherers gefunden habe, ganz interessant (und ausserdem sieht das doch nicht schlecht aus). Exemples de pensions
Estimation de pensions légales d’une personne âgée de 35 ans au 01.01.2005 avec une carrière d’affiliation à la Caisse de Pension des Employés Privés (CPEP) de 40 ans.
Scénario 1 (EUR) % du dernier traitement
Traitement mensuel début carrière (1995) 1 757,41
Traitement mensuel au 01.01.2005 2 479,00
Traitement mensuel fin carrière (2035) 3 652,24
Pension légale mensuelle de retraite 2 602,41 71,26
Pension légale mensuelle d'invalidité 1 696,33 68,43
Pension légale mensuelle de veuve (f) 1 358,43 54,80
Pension légale mensuelle d'orphelin 452,81 18,27
Scenario 2 (EUR) % du dernier traitement
Traitement mensuel début carrière (1995) 2 511,75
Traitement mensuel au 01.01.2005 3 718,00
Traitement mensuel fin carrière (2035) 6 734,64
Pension légale mensuelle de retraite 4 017,11 59,65
Pension légale mensuelle d'invalidité 2 319,56 62,39
Pension légale mensuelle de veuve (f) 1 825,86 49,11
Pension légale mensuelle d'orphelin 608,62 16,37
Scenario 3 (EUR) % du dernier traitement
Traitement mensuel début carrière (1995) 3 192,53
Traitement mensuel au 01.01.2005 4 958,00
Traitement mensuel fin carrière (2035) 8 980,73
Pension légale mensuelle de retraite 5 073,63 56,49
Pension légale mensuelle d'invalidité 2 911,07 58,71
Pension légale mensuelle de veuve (f) 2 269,49 45,77
Pension légale mensuelle d'orphelin 756,50 15,26
Man kann natürlich ganz einfach einen Termin ausmachen bei der Angestelltenrentenversicherung neben der CNPF.
Da Beginn und Höhe der Rente von der persönlichen Karriere eines Einzelnen abhängen (und von der kommenden Gesetzgebung!), kann ich nur jedem eine individuelle Beratung beim Träger ans Herz legen.
Dazu gedacht sind auch die Internationalen Beratungstage, wo Berater aus L und aus D gleichzeitig präsent sind.
Sich über das System grundsätzlich schlau machen kann man im Rahmen der Abendkurse (in Luxemburgisch) der École Supérieur du Travail, E-Mail: [email protected]
Hallo !
Kollegen berichteten, dass sie jährlich eine Bestätigung über den aktuellen Rentenanspruch bekommen (so wie in Deutschland auch alle 2 Jahre üblich). Ein Berater der CEPL hat mir das kürzlich bestätigt. Allerdings habe ich so eine jährliche Mitteilung bisher noch nicht erhalten (nach 4,5 Jahren in der Luxemburger Sozialversicherung). Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Man muss allerdings beachten, dass die 40 Jahre als Antragsvoraussetzung in Luxemburg erstmal Wartezeit meinen; d.h. es werden alle Versicherungszeiten im Inland wie im EU-Ausland zusammengerechnet.
Wenn bei einem Akademiker jedoch die Hochschulausbildung nicht mitgerechnet wird, ist es für solche nicht gerade einfach, 40 Jahre Beitragszeiten zu schaffen.