gibt es irgendwo eine informationsstelle, woraus man erfahren kann, wie hoch die spätere rente aus luxemburg sein wird? bin 32 jahre alt, arbeite seit 4 jahren in lux mit einem gehalt von 2000 euro.
Sorry dirkangela, aber da liegst Du völlig falsch!
Um in L rentenberechtigt zu sein, muss man eine Wartezeit von 10 Jahren erfüllen, d.h. 120 Monate in Europa arbeiten. Eine eigene Rente aus Luxemburg erhält man nach mindestens 12 Beschäftigungsmonaten.
Infos gibts bei der lux. Rentenversicherung und bei allen Gewerkschaften!
Lundy
@ Lundy, vielen Dank für deine Antwort, damit kann man schon was anfangen. @ serge, tut mir leid, dass ich mich mit Kind auf dem Arm vertippt habe und alles in klein geschrieben habe, aber so konntest du wenigstens auch was dazu sagen ;o) @ dirkangela, nun ich denke auch mit 32 sollte man an später denken, und da ich vorhabe, diverse Rücklagen für später anzugehen, ist es schon interessant, wenn ich bis zum Rentenalter in Luxemburg arbeite, wie viel man da Rente bekommt.
Damit man in Luxemburg die Invalidenrente beanspruchen kann, müssen bestimmte sachliche Bedingungen erfüllt sein.
Unter anderem eine Wartezeit (Weiteres siehe www.avi.lu):
Die Mindestversicherungszeit, genannt Wartezeit, muss erfüllt sein. Die Wartezeit ist erfüllt, wenn während der letzten 3 Jahre vor Beginn der Invalidität eine Versicherungszeit von mindestens 12 Monaten nachgewiesen ist.
d) Sonderregelung für Grenzgänger Der Pensionsantrag wird normalerweise in dem Land gestellt, in welchem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Für Versicherte, welche in den Grenzgebieten von Frankreich, Belgien und Deutschland wohnen und zuletzt in Luxemburg beschäftigt waren, gilt jedoch eine Sonderregelung. Unter der Voraussetzung, daß sie seitens einer luxemburgischen Krankenkasse Krankengeld beziehen, haben sie die Möglichkeit, ihren Antrag auf Invalidenpension an die zuständige luxemburgische Pensionskasse zu richten. Die Antragstellung erfolgt wie unter Punkt a) dieses Kapitels beschrieben. Sollte der Grenzgänger auch in seinem Wohnland versichert gewesen sein, wird die luxemburgische Pensionskasse sich zwecks Regelung dieser Pensionsrechte mit dem zuständigen Versicherungsträger des Wohnlandes in Verbindung setzen.
Nun mal langsam, Leute.
Also: Um in Luxemburg Rente zu beziehen, musst Du 120 Monate pflichtversichert gewesen sein. Aber Du musst die 120 Monate nicht in Luxemburg pflichtversichert gewesen sein.
Beispiel zur Berechnung der Rente: Du bist in Lux 20 Monate rentenversichert. In D 200 Monate. Dann wird die Lux Rente auf Basis von 220 Monaten berechnet, dann durch 10 geteilt, da du nur 1/10 der Zeit in Lux gearbeitet hast. Genauso verhält es sich mit der Rente aus D.
Ich beziehe seit 4 Jahren eine Rente (für insgesamt 30 Versicherungsmonate) aus Luxemburg. Die Rente wird vom lux. Rententräger berechnet und ausgezahlt. Die deutsche Rente wird von der BFA ausgezahlt. Übrigens habe ich bemerkt, dass seit ca. 1/2 Jahr mir keine Überweisungsgebühr mehr (bisher 4,00 €) von der Rente abgezogen wird. (Dank an meinen damaligen Beistand von den Grenzgängern!).
Es ist gut, dass Du Dich heute schon um die Rente kümmerst. Noch kannst du für wenig Geld viel erreichen. Wenn Du erst einmal 50 Jahre bist, wird es schon sehr eng. Das sagt jemand, der, weil er aus der Vers.-Branche kommt, weiß, wovon er redet.