Ich arbeite seit 18,5 Jahre in Luxemburg, in Deutschland habe ich 20,5 Jahre gearbeitet und in der Schweiz 6,5 Jahre. Möchte ende dieses Jahres in die Rente gehen nur in Luxemburg. Wer weiß ist das Möglich und mit welche Kürzungen muss ich rechnen. Insgesamt habe ich über 45 Jahre gearbeitet. Meine alter 62 Jahre. Vielen dank im voraus.
Du kannst die Rente in L beantragen. Guckst du wie immer im Guichet:
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/assurance-pension/pension-vieillesse/demander-pension-vieillesse-frontaliers/index.html[/url]
Ob diese in den einzelnen Ländern genehmigt wird, hängt von den Bestimmungen des einzelnen Landes ab. Also in L müsste sie genehmigt werden (mehr als 45 Jahre gearbeitet, älter als 57 Jahre), aber ob sie in D oder S genehmigt wird, ist fraglich. D wohl eher nicht (es sein denn, die Rentenpläne von Andrea "Juckreiz" Nahles kommen durch), in S kenne ich mich nicht aus.
Zu empfehlen sind hier auch sicherlich die Renteninformationstage der Gewerkschaften oder auch der Deutschen Rentenversicherung (einfach mal googlen).
Viel Erfolg!
Nach 45 Jahren und älter als 60 sollte in L kein Abzug der Rentenhöhe mehr vorgenommen werden. Die Sozialbeiträge in L betragen in der Rente das gleiche wie beim Arbeitsentgelt - natürlich ohne Rentenversicherung. ABER: in deinem Fall kommen ja mehrere Renten zusammen. Und da ist die Beantwortung, welcher Staat welche Abzüge vornimmt, nicht mehr so einfach. Wohnst du in D, müsstest du wahrscheinlich alle Einkünfte in D versteuern. Dafür fallen dann (zumindest in L) keine weiteren Steuern mehr an.
Da das bei dir mit mehreren Ländern nicht so einfach ist, würde ich mich mal bei den Renteninformationstagen erkundigen. Alles andere ist kalter Kaffee.
@ obiwan und alle Anderen:
Obacht: Die luxemburgische Rente ist in Luxemburg zu versteuern!!!
Das gilt seit der Neugerelung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen D und L, das zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist.
http://www.wonnebauer.de/cms/fileadmin/_migrated/content_uploads/TV_25_4_12_DBA.pdf
Schweiz: Gemäß dem DBA (Art. 21) zwischen D und CH hat dagegen D das volle Besteuerungsrecht. In der Schweiz beträgt das gesetzliche Rentenalter 65 Jahre für Männer bzw 64 J. für Frauen. Bis zu zwei Jahre vorher kann aber schon Rente bezogen werden, dann aber mit lebenslangen Abschlägen: - reguläres Rentenalter minus 1 Jahr: Kürzung 6,8% p.a. - reguläres Rentenalte minus 2 Jahre: Kürzung 13,6% p.a.