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Forum / Allgemeines

Reklassierung  

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toka
317 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo, da ich lange Krank war ( 6 Monate ) und ich seit dem 27.04.06 wieder arbeiten gehe,habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.Man muß ja vor der Arbeitsaufnahme vom Arbeitsmediziner sein Ok bekommen.Leider kann ich meine Arbeit nur mit Schmerzmittel aushalten und habe nun nochmal einen Termin beim Arbeitsmediziner wegen einer Reklassierung extern,da bei uns in der Firma keinen internen Arbeitsplatz gibt.Bei extern soll ich ja 80% vom meinem letzten brutto bekommen. Darum nun meine Frage.Wer kennt sich damit aus und weiß da bescheid,oder hat das schon hinter sich.

gruss toka


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo toka, das Verfahren der Reklassierung ist sehr komplex, weil es wie bei einem Verschiebebahnhof um ein Gleisnetz mit zahlreichen Weichenstellungen handelt. Es macht daher nur begrenzt Sinn, einen bestimmten Güterwaggon auf diesem Gebiet nach seinem Woher und Wohin zu fragen ... denn jeder nimmt vermutlich je nach konkreter Story einen eigenen Weg.

Informieren kann man sich in der CEPL-Broschüre "L'Assurance Maladie" 2005/ Nr. 6, 4€, im Buchhandel (Librairie Um Fieldgen). Allerdings ist das Ding nur in Französisch (also noch mehr Bahnhof!).

Im Einzelfall wäre angeraten, sich von Seiten der Gewerkschaft beraten zu lassen. Da gibt es aucb speziell Beratungen für Behinderte usw.


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toka
317 Messages

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18 Jahren  ago  

Danke erstmal,ich melde mich am Montag wieder,wenn ich beim Arbeitsmediziner war.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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18 Jahren  ago  

Beeil dich und gehe schnellstens zur Gewerkschaft bevor du etwas falsches machst. Was bedeutet : reklassirung?? Ich weiß nur den Weg als anerkannter Behinderter zu gelten. Informier mich mal Danke